Beschilderung für Schutzgebiete
Seit 2017 besteht aufgrund der Sammelverordnung über die Natur- und Landschaftsschutzgebiete im Bereich „Hammeniederung“ und „Teufelsmoor“ ein Netz von Schutzgebieten. Dieses umfasst die großräumigen Naturschutzgebiete „Hammeniederung“ und „Teufelsmoor“ und die diese umgebenden gleichnamigen Landschaftsschutzgebiete. Hinzu kommt das kleine Landschaftsschutzgebiet „Beekniederung“.
Willkommensschilder mit Zusatzinformationen
Der Landkreis hat nun als Untere Naturschutzbehörde aufgrund der Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes die Pflicht, diese Gebiete entsprechend zu kennzeichnen. Daher erfolgt derzeit eine systematische Beschilderung der Gebiete. In einem ersten Schritt werden die beiden Naturschutzgebiete „Hammeniederung“ und „Teufelsmoor“ gekennzeichnet. Die Kennzeichnung erfolgt in dem in Niedersachsen üblichen Design mittels weinroter Tafeln mit integriertem grün umrandeten Dreieckschild, das auf weißem Grund den Schriftzug „Naturschutzgebiet“ und eine stilisierte Eule zeigt. Inhaltlich hat der Landkreis die Schilder aber als „Willkommensschilder“ mit Zusatzinformationen konzipiert. So enthält das Schild unter anderem eine Kartendarstellung über das gesamte Schutzgebietsnetz, die von Erholungssuchenden nutzbaren Wege sowie Beobachtungs- und Einkehrmöglichkeiten entlang der Hamme. Das Willkommensschild wird ergänzt durch kleinere Zusatzschilder für bereits vorhandene Wegesperrungen, die zur Erhaltung der Ruhezonen für störanfällige Tierarten in der Sammelverordnung festgelegt sind.
Die Kennzeichnung der Landschaftsschutzgebiete wird in einem zweiten Schritt mittels der in Niedersachsen für Landschaftsschutzgebiete üblichen grünweißen Dreieckschilder mit dem Symbol „Eule“ und dem Zusatz „Landschaftsschutzgebiet“ erfolgen. Die aktuelle Sammelverordnung über Natur- und Landschaftsschutzgebiete im Bereich „Hammeniederung“ und „Teufelsmoor“ steht im Internet unter www.landkreis-osterholz.de/sammelverordnung zur Verfügung.