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Verantwortungsvoll feiern

(lst/eb). Boostern lassen, testen und die Zahl der Kontakte bei Familienfeiern eigenverantwortlich begrenzen - mit diesen sowie verschärften Regeln nach Weihnachten wollen Bund und Länder die Verbreitung der Omikron-Variante bremsen.

Bild: ©sebdlg - stock.adobe.com

Obwohl sich die Zahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus (Corona) in den vergangenen Tagen verlangsamt habe, befänden wir uns aktuell in einer sehr kritischen Phase der Pandemie, heißt es unter anderem im Bund-Länder-Beschluss vom 21. Dezember. Aufgrund der vergleichsweise großen Impflücke in Deutschland, die insbesondere bei Erwachsenen bestehe, sei mit einer sehr hohen Krankheitslast durch Omikron zu rechnen.
Der Corona-Expertenrat der Bundesregierung hatte vor diesem Hintergrund vor einer extremen Belastung des Gesundheitssystems und der gesamten kritischen Infrastruktur, wie Kliniken, Feuerwehr oder Stromversorgung gewarnt, sollten viele Menschen zeitgleich krank werden oder in Quarantäne müssen.
Der Bundeskanzler und die Regierungschef:innen der Länder bitten alle Bürger:innen, die Ausbreitung des Virus zu bekämpfen. Dazu sei es erneut nötig, die Kontakte zu anderen Menschen deutlich einzuschränken - das gelte nun auch wieder verstärkt für geimpfte und genesene Personen.
Verschärfungen treten aber erst nach Weihnachten in Kraft. In der Vergangenheit hätten sich die Menschen im Land an diesen Feiertagen verantwortungsvoll verhalten, so Bundeskanzler Olaf Scholz. Weihnachten und Ostern hätten sich nicht als Pandemietreiber erwiesen.
 
Regeln für Ungeimpfte
 
Das heißt, der Beschluss der Bund-Länder-Runde von Anfang Dezember bleibt gültig: Treffen, an denen auch nur ein Ungeimpfter oder nicht Genesener beteiligt ist, werden beschränkt auf den eigenen Haushalt und maximal zwei Personen eines anderen. Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen. Keine Beschränkung gibt es für Treffen, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen.
 
Familienfeiern zu Weihnachten
 
Die Zahl der Kontakte bei Familienfeiern sollte aber eigenverantwortlich begrenzt werden. Auch die üblichen Hygienemaßnahmen, das Maskentragen und das regelmäßige Lüften sollten selbstverständlich sein. Die Corona-Warn-App sollte genutzt werden. Zum Schutz der Menschen im unmittelbaren Umfeld rufen die Bund- und Länderchef:innen dazu auf, vor dem Zusammentreffen mit anderen Familienmitgliedern, Freund:innen sowie Verwandten einen Test durchzuführen. Auf diese Weise könne Weihnachten gemeinsam und sicher begangen werden.
 
Booster-Impfung und Impftempo
 
Alle, die noch keine Auffrischungsimpfung (“Booster”) erhalten haben, sollten diese so schnell wie möglich vornehmen lassen. Expert:innen raten ausdrücklich davon ab, die Impfung hinauszuzögern und die Verfügbarkeit eines an die Omikron-Variante angepassten Impfstoffes abzuwarten. Auch diejenigen, die sich bisher nicht haben impfen lassen, werden dringend aufgefordert, nunmehr sich und andere zu schützen und einen Termin für die Erst- und Zweitimpfung wahrzunehmen.
Das Impftempo soll weiter hoch gehalten werden - auch über Weihnachten, an den Tagen zwischen Weihnachten und Silvester und an Silvester. Die neue Zielvorgabe: Bis Ende Januar sollen weitere 30 Millionen Impfungen (Booster-, Erst- und Zweitimpfungen) erreicht werden. Impfangebote speziell für Kinder sollen - „soweit noch nicht geschehen“ - auf- und ausgebaut werden, „um diesen einen niederschwelligen Zugang zu Impfungen zu ermöglichen“. Die Bundesregierung strebt zeitnah eine Impfquote von mindestens 80 Prozent an. Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht wird für Februar 2022 angemahnt.
 
Silvester
 
Spätestens ab dem 28. Dezember sind Zusammenkünfte mit nur noch maximal zehn Personen erlaubt. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Ist ein Ungeimpfter oder Nicht-Genesener dabei, soll weiterhin gelten: maximal der eigene Haushalt plus zwei Personen eines anderen. Große Silvesterpartys sind damit tabu. „Silvesterfeiern mit einer großen Anzahl von Personen sind in der gegenwärtigen Lage nicht zu verantworten“, heißt es im Bund-Länder-Beschluss. Ein An- und Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr ist bereits beschlossen, der Verkauf von Feuerwerk untersagt.
 
Corona-Tests
 
Bei allen Treffen mit mehreren Menschen außerhalb des eigenen Haushaltes empfiehlt die Bund-Länder-Runde eine „vorsorgliche Testung auch für geimpfte Personen“.
 
Geschäfte, Schule, Restaurants
 
Echte Lockdown-Maßnahmen wie zum Beispiel in den Niederlanden mit geschlossenen Geschäften, Schulen und Lokalen hat die Bund-Länder-Runde für Deutschland nicht beschlossen. Die Ampel-Parteien hatten das Infektionsschutzgesetz im Herbst so geändert, dass das ohne Weiteres auch nicht möglich wäre. „Wenn es die pandemische Lage erzwingen würde, dann müsste der Bundestag das wieder ändern“, hatte Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) vor der Konferenz aber angemerkt.
 
Großveranstaltungen
 
Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen wie Fußballspiele sollen spätestens ab dem 28. Dezember ohne Zuschauer stattfinden.
 
Clubs und Diskotheken
 
Spätestens ab dem 28. Dezember gilt bundesweit: „Clubs und Diskotheken (sogenannte Tanzlustbarkeiten) in Innenräumen“ werden geschlossen, Tanzveranstaltungen verboten.


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