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Ulrich Evers

Neues Bauland in fünf Ortsteilen Bauausschuss beriet über Vorentwurf zur Flächennutzungsplanänderung

Selsingen. Die Samtgemeinde Selsingen prosperiert und zieht damit viele junge Familien an. Da in einigen Gemeinden Bauland inzwischen Mangelware wird, hat sich die Samtgemeinde entschlossen, die ersten Schritte für neue Baugebiete zu gehen. In seiner aktuellen Sitzung befasste sich der Bauausschuss deshalb in erster Linie mit der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Jan Postels, Leiter des Bauamtes der Samtgemeinde Selsingen, stellten den Mitgliedern des Bauausschusses die geplanten Änderungen im Flächennutzungsplan nochmals im Detail dar.   Foto: ue

Jan Postels, Leiter des Bauamtes der Samtgemeinde Selsingen, stellten den Mitgliedern des Bauausschusses die geplanten Änderungen im Flächennutzungsplan nochmals im Detail dar. Foto: ue

Hierbei ging es zunächst erst einmal um die Zustimmung des Ausschusses zum Vorentwurf und den Beschluss, im Anschluss daran die beteiligten Behörden und die Öffentlichkeit ins Boot zu holen.
Nach zügiger Erledigung der Regularien übergab der Ausschussvorsitzende Klaus Schröder das Wort an Bauamtsleiter Jan Postels, der den Ausschussmitgliedern die geplanten Änderungen nochmals detailliert präsentierte.
In dem Sammelverfahren geht es um sechs einzelne Vorhaben, die im Rahmen von mehreren Besichtigungen 2017 im Beisein der jeweiligen Ortsbürgermeister in Augenschein genommen wurden. Nach den üblichen Ausschreibungen wurde das Hamburger Büro Cappel + Kranzhoff Stadtentwicklung und Planung GmbH mit den nötigen Arbeiten betraut. „Das ist für uns ein neues Büro, aber es gab im Rahmen der Ausschreibungspflicht das wirtschaftlichste Angebot ab“, so Postels.
Worum geht es bei den geplanten Änderungen im Einzelnen? Zwei der sechs Maßnahmen betreffen die Gemeinde Seedorf. Zum einen soll neues Bauland für Wohnbebauung im Bereich Feldstraße geschaffen werden. Hierfür wird eine rund 4,6 Hektar große Fläche vorgesehen. „Der Landkreis sagt uns, dass in diesem Bereich die Maßnahme städtebaulich sinnvoll ist“, erklärte Postels. Man wolle die Wohnbauentwicklung westlich der B71 vorantreiben, weil sich dort die überwiegende Infrastruktur des Ortes befinde. Es bleibe nach Worten des Bauamtsleiters jedoch der Gemeinde überlassen, in welchen Schritten das Gebiet zur Wohnbebauung freigegeben werde.
Im Gegenzug soll eine geplante Wohnbaufläche weiter westlich, die seit 1996 in der Planung war, aber bisher nie umgesetzt wurde, nun als Fläche für die Landwirtschaft ausgegeben werden.
Des Weiteren soll im Bereich Godenstedter Straße eine Erweiterung der gewerblichen Baufläche stattfinden. Hier ist die Rede von einer 7,5 Hektar großen Fläche. „Hier hat sich einiges an Gewerbe angesiedelt“, so Jan Postels. Durch die Lage zur Bundesstraße bestehe durch die Ausweisung erweiterter Flächen die Möglichkeit weiterer Gewerbeansiedlung. Hierbei soll aber der Abstand zum Ort nach Norden hin gewahrt bleiben. Mögliche Betriebe mit höherer Lärmemission sollen dann mithilfe der zukünftigen Bauleitplanung eher auf den Süden der neuen Fläche beschränkt bleiben, um die Wohnqualität im Ort nicht zu stören.
In Selsingen selbst soll im Bereich Granstedter Straße ein 8,5 Hektar großes Gebiet für Wohnbebauung entstehen. Alle bisherigen Neubaugebiete sind nach Worten des Bauamtsleiters inzwischen belegt. Als Kompensationsmaßnahme ist hier auch ein zehn Meter breiter Eingrünungsstreifen entlang des Baugebietes vorgesehen.
In Ostereistedt kommt es in der vorgestellten Änderung nur zu einer Berichtigung der Planung. Hier wird das Gebiet in der Wohnbaufläche Alte Dorfstraße 2 vergrößert. Ebenfalls ist ein fünf Meter breiter Eingrünungsstreifen vorgesehen.
In der Gemeinde Deinstedt soll eine weitere Fläche im Bereich Richtweg für Wohnbebauung vorgesehen werden. Es handelt sich um eine 0,7 Hektar große Fläche. „Das ist städtebaulich vertretbar. Wir gehen damit nicht in eine freie Fläche“, sagte Jan Postels und verwies darauf, dass die Eichen im Richtweg auf jeden Fall erhalten bleiben sollen. „Eventuell zu schaffenden Zufahrten müssen dem Baumbestand angepasst werden.“
Der letzte Punkt des Sammelverfahrens betrifft eine 1,2 Hektar große Wohnbaufläche im Bereich Kutenholzer Straße 2 im Ortsteil Byhusen. Hierbei handelt es sich um eine Lückenbebauung, mit der man nach Worten des Bauamtsleiters vor allem Einheimischen die Möglichkeit für neue Wohnbebauung geben will. Auch hier ist ein zehn Meter breiter Grünstreifen als Kompensationsmaßnahme entlang der Fläche geplant.
Der Bauausschuss stimmte im Anschluss an die Vorstellung dem Vorentwurf für die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes einstimmig zu.
In einem nächsten Schritt werden jetzt alle beteiligten Behörden mit ins Boot geholt und die Öffentlichkeit durch ermöglichte Einsichtnahme in die Pläne informiert.
„Das dann eingehende Feedback muss bewertet werden“, so Postels. Dann könne der Entwurf erstellt werden und komme zu gegebener Zeit nochmals im Bauausschuss zur Vorlage.
Ausschussvorsitzender Klaus Schröder bedauerte den Verlust der Flächen für die Landwirtschaft. „Es tut weh, solche Flächen zu versiegeln, aber anders kann man keinen neuen Wohnraum in den Orten schaffen. Denn Hochhäuser werden schließlich nicht gebaut werden“, resümierte er.


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