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Käte Heins

Neue Grundsteuer war Thema

Beverstedt. Steuerinspektor Björn Rieke informierte in der zweimal restlos ausgebuchten Feldhofhalle darüber, was Hauseigentümer:innen jetzt über die neue Grundsteuer wissen müssen.
Großes Interesse an der neuen Grundsteuer: Die Feldhofhalle war zweimal komplett ausgebucht.

Großes Interesse an der neuen Grundsteuer: Die Feldhofhalle war zweimal komplett ausgebucht.

Vor einigen Wochen bekamen alle Hausbesitzer:innen sowie Eigentümer:innen von Grundstücken und Eigentumswohnungen Post vom Finanzamt. Die Behörde fordert sie darin auf, zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober zur Abgabe einer Erklärung zur Feststellung des des Grundbesitzwertes einzureichen. Im Finanzamt Wesermünde und im Steueramt der Gemeindeverwaltung stehen die Telefone seither nicht mehr still.
Der Seniorenbeirat der Gemeinde Beverstedt hatte deshalb zu Infoveranstaltungen zum Thema in die Beverstedter Feldhofhalle eingeladen. „Das Thema treibt die Leute um“, betont Vorsitzender Harald Sommerfeld. Da die Eigentümer:innen eine Reihe von Daten angeben müssen - und zwar elektronisch über das Steuerportal Elster - war der Andrang entsprechend groß und es wurde sogar noch ein zweiter Termin angeboten.
Der Vorsitzende des Beverstedter Seniorenbeirates freute sich, dass Steuerinspektor Björn Rieke sich die Zeit genommen hat, um direkt vor Ort mit den Bürger:innen ins Gespräch ins Gespräch zu kommen. Gemeinsam mit Bürgermeister Guido Dieckmann (parteilos) und Claudia Lühmann (Erste Gemeinderätin) klärte Rieke über die neue Verordnung auf und beantwortete Fragen.
 
Alle sollten eine Erklärung einreichen
 
„Auf jeden Fall sollten alle Grundstückseigentümer bei ihrem Finanzamt eine Erklärung zur Feststellung des Grundbesitzwerts einreichen, da dieser sonst geschätzt wird“, so Rieke. Die Aussicht auf Einspruch habe wenig Erfolg und sei nur sinnvoll beim Grundlagenbescheid. Die Erklärung müsse grundsätzlich elektronisch unter (elster.de) abgegeben werden. Wer kein eigenes Elster-Konto habe, sollte Kinder, Enkel, Freunde oder Nachbarn bitten. Das Bundesland Niedersachsen rühmt sich jedenfalls damit, das einfachste Modell zu haben.
Handschriftlich können nur Bürger:innen eine Erklärung abgeben, die nicht über einen Internetanschluss verfügen und keine Hilfe von Angehörigen in Anspruch nehmen können. „Entweder man holt sich dann die Formulare direkt beim zuständigen Finanzamt ab oder setzt sich per Brief oder telefonisch mit dem Finanzamt in Verbindung.
 
Elster-Konto erstellen
 
Man müsse zunächst ein Elster-Konto - das ist kostenlos - erstellen und auf Benutzerkonto klicken. Für einen Zugang mit Zertifikatsdatei funktioniert es folgendermaßen: Steueridentifikationsnummer und persönliche Daten eingeben. Daraufhin schickt das Finanzamt die Aktivierungsdaten per Mail oder per Post. Diese Daten sind erforderlich, um die Zertifikatsdatei für die Anmeldung auf dem Computer herunterzuladen.
Für die Grundsteuererklärung werden folgende Daten über das Grundstück benötigt: Aktenzeichen, Flurstück, amtliche Fläche(n), Gebäudefläche(n) und (Mit-)Eigentümer:innen.
Im eigenen Interesse sei es wichtig, korrekte Angaben zu Wohnfläche zu übermitteln, rät Rieke. Die sorgfältig ermittelten Angaben haben Einfluss auf die Höhe der der Grundsteuer. Gemäß der Wohnflächenverordnung gehören Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Esszimmer, Küche, Bad, Gäste WC sowie Nebenräume wie Abstell- oder Speisekammer zu 100 Prozent zur Wohnfläche. Ebenso das häusliche Arbeitszimmer.
Sonderregelungen gelten für geschlossene Räume, wie Fitnessräume, Wintergärten und Schwimmbäder. Diese zählen zur Hälfte zur Wohnfläche. Auch Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen werden zu je einem Viertel zur Wohnfläche angerechnet. Garagen zählen zu den Nutzflächen. Ein Carport, welches nach mehreren Seiten offen ist, wird nicht berücksichtigt. Auch Schuppen oder Gartenhäuser bleiben in der Regel bis zu einer Fläche von 30 Quadratmetern außen vor, sofern sie sich in räumlichem Zusammenhang zur Wohnnutzung befinden.
 
Muss ich ab 2025 mehr bezahlen?
 
Wie hoch die neue Grundsteuer ausfallen wird, darüber können weder Gemeinden noch die Finanzämter Auskunft erteilen. Es werde Gewinner:innen und Verlierer:innen geben, so Rieke. Die Gemeinde Beverstedt hat ein Grundsteueraufkommen in Höhe von 2,2 Millionen Euro. „Nach der neuen Berechnung darf dieser Betrag nicht überschritten werden“, sagt Bürgermeister Guido Dieckmann (parteilos). Einige Bürger:innen würden mehr oder weniger zahlen müssen.
Zwischenzeitlich gab es Probleme mit dem Elster-Programm. Dennoch hofft die Finanzbehörde bis zum 31. Dezember 2023 alle Daten an die Kommunen liefern zu können. Die neuen Vorschriften sollen ab 2025 zum Tragen kommen.


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