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Zweite Einbürgerungsfeier

32 Bewerber:innen aus zehn Staaten bekamen ihre Einbürgerungsurkunden im Kreishaus überreicht.

Im Kreishaus erhielten 32 Bewerber:innen ihre Einbürgerungsurkunde. Im Juni tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, die einige Voraussetzungen für die Einbürgerung anpasst.

Im Kreishaus erhielten 32 Bewerber:innen ihre Einbürgerungsurkunde. Im Juni tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, die einige Voraussetzungen für die Einbürgerung anpasst.

Landkreis Osterholz. Zur zweiten Einbürgerungsfeier in diesem Jahr am 8. April 2024 begrüßte Dezernent Dominik Vinbruck im Kreishaus insgesamt 32 Bewerberinnen und Bewerber aus zehn unterschiedlichen Staaten.

Im Rahmen der Feierstunde wurden ihnen die Einbürgerungsurkunde und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland übergeben. Zuvor gaben jede Bewerberin und jeder Bewerber eine feierliche Erklärung ab, das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik zu achten.

Mit Afghanistan, Iran, Kenia, Korea, Litauen, Rumänien, Serbien, Syrien, Thailand und der Türkei, stellen sowohl die Herkunftsländer als auch die Berufe der neuen deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger einen bunten Mix dar: Die eingebürgerten Personen arbeiten beispielsweise als Altenpflegerin, Hauswirtschaftshilfe, Metallbauer, Pflegehilfskraft, Reinigungskraft sowie Gartenhelfer.

 

„Bekenntnis zu unserem Staat“

 

Dezernent Dominik Vinbruck betonte in seiner Ansprache, dass die Einbürgerung ein für beide Seiten bedeutendes Ereignis sei. Sich einbürgern zu lassen bedeute für die Bewerberinnen und Bewerber, mit allen Rechten und Pflichten eine Staatsbürgerin und ein Staatsbürger dieses Landes werden zu wollen. „Die Annahme einer neuen Staatsangehörigkeit bedeutet aber auch, die prägenden Erfahrungen der eigenen, bisherigen Biografie in einen neuen Abschnitt mitzunehmen. Ich freue mich daher, dass es viele Mitbürgerinnen und Mitbürger gibt, die sich integrieren und ein Teil Deutschlands werden wollen. Dies ist auch eine wichtige Bereicherung für unseren Landkreis und unsere Gemeinschaft“, so Vinbruck. Der Landkreis Osterholz freue sich immer über den Schritt, die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben zu wollen, denn „jeder einzelne Einbürgerungsantrag ist auch ein Bekenntnis zu unserem Staat, zur bundesdeutschen Gesellschaft, zu unserer Verfassung und ihrer Werteordnung und ein gutes Beispiel gelungener Integration“.

 

Gesetzesänderungen gelten ab Sommer

 

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrecht haben Bundestag und Bundesrat Erleichterungen bei der Einbürgerung beschlossen. Diese treten am 26. Juni 2024 in Kraft und gelten damit für die zukünftig einzubürgernden Personen.

Wesentlichste Änderung ist, dass sämtliche Personen, die eine Einbürgerung beantragen, ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben müssen. Es ist damit möglich, auch zwei Staatsangehörigkeiten zu besitzen. Bisher war dieses lediglich in Ausnahmefällen und für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger möglich.

Für die Einbürgerung müssen aber auch weiterhin mehrere Bedingungen erfüllt sein. Erste Voraussetzung ist eine rechtmäßige Voraufenthaltszeit in Deutschland. Dieser Zeitraum wurde von bisher in der Regel acht Jahren auf fünf Jahre reduziert. Eine Vereinfachung gibt es zum Beispiel für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner und minderjährige Kinder der Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber und bei besonderen Integrationsleistungen: In diesen Fällen kann die notwendige Aufenthaltszeit noch einmal verkürzt werden. Weiter ist aber auch künftig ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis Voraussetzung für die Einbürgerung. Zudem muss weiterhin der Lebensunterhalt in der Regel aus eigenen Mitteln bestritten werden können und ein Sprachtest bestanden sein. Eingebürgert wird zudem nur, wer keine erheblichen Straftaten begangen hat und bei dem auch seitens des Verfassungsschutzes keine Bedenken bestehen. Neu in das Gesetz aufgenommen wird neben dem auch bisher schon abzugebenden Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung eine weitere Voraussetzung: Die Bewerberinnen und Bewerber müssen sich eindeutig zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges bekennen.

Zusätzlich muss in der Regel auch weiter der Einbürgerungstest erfolgreich absolviert werden. Insbesondere bei ehemaligen Gastarbeitern, die vor dem 30. Juni 1974 in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beziehungsweise vor dem 13.06.1990 in das Gebiet der ehemaligen DDR eingereist sind, kann aber nun künftig von einzelnen Einbürgerungsvoraussetzungen abgesehen werden. Für diese Personen reichen künftig mündliche Sprachkenntnisse aus und ein Einbürgerungstest ist nicht mehr erforderlich.


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