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Marcel Foltmer

Wie umgehen mit dem Wolf?

Neuenkirchen (mf). Um ihre Weidetiere zu schützen, fordert das „Aktionsbündnis aktives Wolfsmanagement“, in dem auch das Landvolk Niedersachsen vertreten ist, dass Wolfspopulationen durch Jagd kontrolliert werden. Der Nabu sieht das anders.

„Der Wolf ist da, und er soll auch bleiben“, betont Stephan Warnken, Vorsitzender des Landvolks im Landkreis. Trotzdem müsse sein Bestand reguliert werden, daran führe kein Weg vorbei. Deswegen ist das aktive Wolfsmanagement eine der drei Kernforderungen des gleichnamigen Bündnisses. Die Tötung von Wölfen ist in Deutschland momentan rechtlich nicht vorgesehen, auch wenn sie durchaus möglich sei, da der Wolf nicht vom Aussterben bedroht ist.
Beim sogenannten aktiven Wolfsmanagement gehe es nicht um das ziellose Jagen der Tiere, sondern darum, sie von bestimmten Bereichen fernzuhalten, zum Beispiel von Küstengebieten, ihre Population durch gezielte Jagd zu regeln und für sie ausgewiesene Gebiete einzurichten. Nur durch diese Maßnahmen könne die Weidetierhaltung, die zentraler Bestandteil für Arten- und Landschaftsschutz ist, langfristig geschützt und erhalten werden.
 
Jagd ist umstritten
 Während das Landvolk zusammen mit dem gesamten Aktionsbündnis diese Forderungen schnellstmöglich umgesetzt sehen möchte, sieht der NABU vorerst keinen Grund, die Jagd auf Wölfe zu erlauben. Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen, meint, dass das Töten von Wölfen erst sinnvoll sei, wenn Wölfe gelernt hätten, gängige Herdenschutzmaßnahmen zu umgehen. „Eine sogenannte Bestandsregulierung ist dagegen sinnfrei, weil durch die Zerstörung von Rudelstrukturen sogar erhöhte Nutztierrisse die Folge sein können,“ so Buschmann. Solche Herdenschutzmaßnahmen, allen voran spezielle Zäune, die die Wölfe abhalten sollen, müssen jedoch erst etabliert werden. Das Land fördert zwar die Beschaffung des Zaunes, Arbeitskosten und vor allem Instandhaltung müssen aber selbst von den Landwirten finanziert werden. Deswegen ist eine weitere Forderung des Bündnisses, die Förderungen für diese Maßnahmen auszubauen. Auch die Anschaffung von Herdenschutzhunden und anderen weiterführenden Abwehrmethoden gegen den Wolf sollen so vereinfacht werden. Zu guter Letzt fordert das Landvolk einen Rechtsanspruch auf Ausgleichszahlung, wenn ein Weidetier durch einen Wolf gerissen wurde. Dieser Rechtsanspruch soll nicht nur bei einem durch DNA-Proben bestätigten Riss durch Wölfe gelten, sondern auch bei anderen Spuren, wie zum Beispiel Gebissabdrücken, die auf einen Wolf hindeuten.


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