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Vereinfachung bei Coronahilfen

Niedersachsen (eb/pvio). Eine Anpassung macht Beantragung von Coronahilfen deutlich einfacher, die Förderung großzügiger und die Überbrückungshilfe III steht nun einem größeren Kreis an Unternehmen zur Verfügung.

Die Vereinfachung der Antragstellung für Coronahilfen helfe auch vielen in der Region, ist sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Lars Klingbeil sicher. Ein zu hoher bürokratischer Aufwand wurde von vielen Unternehmen bemängelt.
„Die Zahlen der Corona-Neuinfektionen sind auch bei uns in der Region weiterhin zu hoch, sodass es nötig bleibt, das wirtschaftliche und soziale Leben einzuschränken. Wir wollen, dass trotzdem möglichst alle gut durch diese Krise kommen“, so Bundestagsabgeordnete. Er habe in den vergangenen Wochen mit vielen Unternehmer:innen, Künstler:innen aus der Region gesprochen. Angesichts der länger andauernden Einschränkungen haben Bundesfinanzminister Olaf Scholz und der Bundeswirtschaftsminister Verbesserungen der Hilfe vereinbart.
 
Die Überbrückungshilfe III wird vereinfacht
 
Die bisher vorgesehenen unterschiedlichen Zugangswege zur Überbrückungshilfe III werden vereinfacht. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben. Sie können die Überbrückungshilfe III für den betreffenden Monat beantragen. Ein darüber hinausgehender Nachweis entfällt.
Da die Corona-Pandemie die Existenz vieler Einzelhändler:innen auch in den Innenstädten der Region bedroht, sollen besondere Regeln für diese Branche geschaffen werden: Einzelhändler:innen sollen nicht auf den Kosten für Saisonware sitzen bleiben, die aufgrund der angeordneten Geschäftsschließung nicht mehr oder nur mit erheblichen Wertverlusten verkauft werden konnte. „Das betrifft zum Beispiel Weihnachtsartikel, Feuerwerkskörper und Winterkleidung. Es betrifft aber auch verderbliche Ware, die unbrauchbar wird, wenn sie nicht verkauft werden konnte“, erläutert Klingbeil. Nicht mehr aktuelle Saisonware soll mit einer Teilwertabschreibung zu 100 Prozent in die Fixkosten der geplanten Überbrückungshilfe III einbezogen werden können.
Die Pyrotechnikindustrie soll zudem eine Förderung für die Monate März bis Dezember 2020 beantragen können. Zusätzlich können Lager- und Transportkosten für den Zeitraum Dezember 2020 bis Juni 2021 zum Ansatz gebracht werden.
Für die stark betroffene Reisebranche sollen die bisher vorgesehenen Regelungen darum ergänzt werden, dass externe Vorbereitungs- und Ausfallkosten um eine 50-prozentige Pauschale für interne Kosten erhöht und bei den Fixkosten berücksichtigt werden.
 
Neustarthilfe Soloselbstständige
 Auch bei der sogenannten Neustarthilfe für Soloselbstständige, eine Pauschale für Betriebskosten, gibt es Verbesserungen: Bisher sollten maximal 5.000 Euro für sechs Monate gezahlt werden, jetzt steigt die Höchstsumme auf einmalig 7.500 Euro für sechs Monate, zusätzlich zur Grundsicherung.


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