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Umsetzung von Naturschutz-Maßnahmen

Landkreis (eb). Der Landkreis Osterholz hat nahezu die Sicherung der von der Europäischen Union festgelegten FFH-Gebiete (Fauna-Flora-Habitat-Gebiete) als Naturschutzgebiete abgeschlossen. Nun sollen die Bedingungen für Tiere und Pflanzen verbessert werden.
Der Planungsraum ist weitgehend identisch mit dem Naturschutzgebiet (NSG) „Quelltäler der Wienbeck“.  Foto: eb

Der Planungsraum ist weitgehend identisch mit dem Naturschutzgebiet (NSG) „Quelltäler der Wienbeck“. Foto: eb

 Jetzt steht die Maßnahmenplanung an, mit der die Bedingungen für Tiere und Pflanzen erhalten und mancherorts verbessert werden sollen.
Bei der Maßnahmenplanung geht es um die Konzeption der Pflege- und Biotopmaßnahmen, die innerhalb der FFH-Gebiete erforderlich sind, um die dort vorhandenen Lebensräume sowie die Bestände von Pflanzen- und Tierarten in einem guten Zustand zu erhalten. Im Gegensatz zu den Schutzgebietsverordnungen sind die Maßnahmenpläne nicht rechtsverbindlich. Der Landkreis sei aber gehalten, die vorgeschlagenen Maßnahmen im Rahmen seiner Möglichkeiten umzusetzen.
Der Landkreis hat zu dem Thema Informationen auf seiner Internetseite bereitgestellt. Neben allgemeinen Erläuterungen umfassen diese die Entwürfe der ersten drei „Managementpläne“. Es geht um die Naturschutzgebiete „Heilsmoor und Springmoor“, „Quelltäler der Wienbeck“ und „Brundorfer Moor“.
„Eigentümer, Pächter und Verbände sind herzlich eingeladen, sich die Entwürfe anzusehen und sich dazu zu äußern“, so Landrat Bernd Lütjen. „Das geht formlos und ohne eine besondere Frist“, erläutert Lütjen mit Blick auf den rein gutachtlichen Charakter der Planung.
 
Umsetzung im Einvernehmen
 
Stellungnahmen, die den Landkreis bis Mitte Januar 2021 erreichen, können bei der Erstellung der genannten Pläne noch berücksichtigt werden. Später eingehende Stellungnahmen finden Berücksichtigung, wenn konkrete Maßnahmen umgesetzt werden. Der Landkreis wird, bevor Maßnahmen realisiert werden, mit den Betroffenen Kontakt aufnehmen. „Naturschutz kann am besten gemeinsam gelingen“, betont Lütjen abschließend. „Daher ist es mir ein Anliegen, dass die Maßnahmen weitmöglich im Einvernehmen mit den Eigentümern und Nutzern der Flächen umgesetzt werden.“
In den nächsten Monaten wird der Landkreis weitere Entwürfe von Managementplänen auf seiner Internetseite veröffentlichen. Auch hierzu könnten Planungsbetroffene dann Stellung nehmen.
Der Zeitraum für die gesamte Maßnahmenplanung ist aufgrund der vom Land Niedersachsen und der EU gesetzten Fristen eng begrenzt. Die Zeitplanung variiert je nach Gebiet. Sie ist den vom Landkreis im Internet zur Verfügung gestellten Informationen zu entnehmen. Fragen zur Thematik beantwortet das Planungs- und Naturschutzamt des Landkreises Osterholz (Telefon: 04791 930-3010; E-Mail: planungsamt@landkreis-osterholz.de).


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