Seitenlogo
eb

Überwachungszone aufgehoben Keine Geflügelpest-Fälle festgestellt

Landkreis Osterholz (eb). Die Kreisverwaltung hebt die seit August geltende Überwachungszone für Geflügel auf.

Hintergrund für die Einrichtung der Überwachungszone war der Ausbruch der Geflügelpest in Beverstedt in unmittelbarer Nähe zur Grenze zum Landkreis Osterholz. Eine entsprechende Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung trat am 9. August in Kraft.
Alle Geflügel haltenden Betriebe in der Überwachungszone mussten demnach ihre Tiere von freilebenden Vögeln absondern. Sämtliche gehaltene Vögel (außer Tauben) mussten aufgestallt werden. Da keine weiteren Fälle festgestellt wurden, sowie stichprobenartige Kontrollen von Geflügelbetrieben in der Überwachungszone keine Hinweise auf die Geflügelpest ergeben haben, kann die Aufhebung der Schutzmaßnahmen nunmehr nach 30 Tagen erfolgen. Ab Freitag, 9. September darf das Geflügel damit wieder ins Freie. Die entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises ist auf der Internetseite unter www.landkreis-osterholz.de/bekanntmachungen zu finden.
 
Vorsichtsmaßnahmen weiter beachten
 
Da der Erreger nach wie vor in der Wildvogelpopulation und in diversen Hausgeflügelbeständen in Niedersachsen vorhanden ist, ist die Gefahr noch nicht vorüber. Daher bleibt es wichtig, die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin einzuhalten. So sollte nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden und kein Oberflächenwasser für Tränken benutzt werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände für die Geflügelhaltung müssen so aufbewahrt werden, dass Wildvögel und Schadnager nicht herankommen. Beim Betreten der Geflügelhaltung sollte Schuhwerk getragen werden, das nur dafür bereitsteht und nicht in der Natur getragen wird. Jäger:innen sollen vor allem dann den Kontakt mit Geflügel vermeiden, wenn sie mit Federwild in Berührung gekommen sind.


UNTERNEHMEN DER REGION