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Tespflicht nach Reisen

Landkreis Osterholz (eb). Das Land Niedersachsen hat seine Quarantäne-Verordnung geändert. In der neuen Fassung ergeben sich Änderungen für Reiserückkehrer:innen.

Zusammen mit der Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung wurde auch die Niedersächsische Quarantäne-Verordnung überarbeitet. Diese regelt insbesondere für Reiserückkehrer:innen aus dem Ausland, was sie bei einer Einreise nach Niedersachsen beachten müssen.
Neu ist nun, dass Einreisende verpflichtet sind, entweder höchstens 48 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise eine Testung auf das Coronavirus durchzuführen und das Ergebnis auf Verlangen beim Gesundheitsamt vorzulegen. Im Anschluss gelten die bisherigen Quarantäne-Regelungen. Das bedeutet, auch mit einem negativen ersten Testergebnis müssen sich Einreisende in häusliche Quarantäne begeben und für zehn Tage von anderen Menschen fernhalten. Frühestens nach fünf Tagen Quarantäne besteht die Möglichkeit, durch einen zweiten Test die Quarantäne zu verkürzen.
Nach wie vor gilt die Regelung, dass sich Einreisende über das Internetportal www.einreiseanmeldung.de und www.landkreis-osterholz.de/corona-reiserueckkehr registrieren müssen. Auf der Landkreis-Internetseite kann ein bereits vorliegendes Testergebnis online bei der Registrierung hochgeladen werden. Bei der nachträglichen Einreichung kann dieses per E-Mail an gesundheitsamt@landkreis-osterholz.de gesendet werden. Der Landkreis Osterholz bittet darum, die Testergebnisse der Testungen eigenständig einzureichen.
Ausnahmen für diese Regelungen gibt es nach wie vor, etwa für Beschäftigte im Waren- und Gütertransport, Durchreisende, Grenzpendler:innen und Reisende, die Verwandte ersten oder zweiten Grades besuchen.


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