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Selbstbestimmtes Leben - Beratung für Menschen mit Behinderung in OHZ

Das Team der Teilhabeberatung Aller-Weser-Wümme e.V. in Lilienthal. Hier stehen den Ratsuchenden die Psychologin Christiane Stöckler und die Juristin und Sozialpädagogin Karen v. Grote (v. li.) zur Verfügung. Karen v. Grote berät Hilfesuchende jetzt auch im Osterholzer Rathaus.

Das Team der Teilhabeberatung Aller-Weser-Wümme e.V. in Lilienthal. Hier stehen den Ratsuchenden die Psychologin Christiane Stöckler und die Juristin und Sozialpädagogin Karen v. Grote (v. li.) zur Verfügung. Karen v. Grote berät Hilfesuchende jetzt auch im Osterholzer Rathaus.

Osterholz-Scharmbeck (eb). Die „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“ - kurz EUTB - umfasst Beratung zu den Themen Teilhabe und Rehabilitation. Sie ist Anlaufstelle für Menschen mit einer (drohenden) körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung und für ihre Angehörigen sowie Fachkräfte und alle Interessierten. Ab dem 17. Juli gibt es nun auch im Rathaus der Stadt Osterholz-Scharmbeck, Rathausstraße 1, Raum 137 (Erdgeschoss), ein solches Beratungsangebot.
„Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und uneingeschränkte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.“ Ihren Ursprung findet diese Aussage in der UN-Behindertenrechtskonvention, die im Jahr 2009 in Deutschland in Kraft trat. Neben dem Schutz vor Benachteiligung sind die „volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft“ die zentralen Prinzipien der UN-BRK. Mit diesem Gesetz werden die Selbstbestimmung behinderter Menschen und ihre Teilhabemöglichkeiten am gesellschaftlichen Leben gestärkt. Die umfangreichen Gesetzesänderungen gehen jedoch auch oft mit großer Verwirrung, Unklarheiten oder auch Überforderung seitens der betroffenen Menschen und ihren Angehörigen einher.
Deshalb fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) in bundesweit über 500 Beratungsstellen für Menschen mit einer (drohenden) körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen, sowie natürlich auch deren Angehörige, Begleitpersonen und Fachkräfte.
Die Beratung bietet Informationen über Leistungen, Zuständigkeiten und Verfahrensregelungen. Sie steht den Ratsuchenden bereits im Vorfeld konkreter Antragstellungen zur Verfügung und leistet so Orientierungshilfe, welche Teilhabeleistungen Menschen mit Behinderung zustehen und unterstützt bei der Planung und Entscheidung, welche Teilhabeleistungen der Ratsuchende beantragen möchte und bei der Antragstellung. Darüber hinaus bietet die Beratung Kontaktvermittlung zu anderen Institutionen.
Die Beratung ist kostenlos und unabhängig von jeglichen Trägern, die Leistungen bezahlen oder erbringen. Die individuellen Lebenssituation und der damit verbundene Unterstützungsbedarf der Ratsuchenden Person stehen immer im Vordergrund. Außerdem wird eine Peer-Beratung angeboten (Unterstützung von Betroffenen für Betroffene).
Ab dem 17. Juli bietet die Juristin und Sozialpädagogin Karen v. Grote an jedem 3. Mittwoch im Monat zwischen 10 und 11.30 Uhr jetzt auch eine offene Sprechstunde in Osterholz-Scharmbeck an und steht zu allen Themen und Fragen rund um die Behinderung zur Verfügung. Wer vorher Kontakt aufnehmen möchte, kann Frau v. Grote unter der E-Mail-Adresse kg@eutb-osterholz.de oder telefonisch unter 04298/9310185 erreichen.


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