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Schrittweise Öffnung der Impfgruppe 3

Niedersachsen (eb/pvio). Das Land Niedersachsen öffnet sukzessive seit dem 10. Mai die dritte Gruppe der Impfberechtigten.

Zur dritten Impfgruppe zählen insbesondere Personen über 60 Jahre und Menschen mit bestimmten medizinischen Vorerkrankungen sowie nach und nach auch zahlreiche weitere vom Land Niedersachsen definierte Personengruppen. So erhalten u.a. auch Kräfte des Katastrophenschutzes schrittweise eine Impfberechtigung.
 
Erster Schritt
 
Daneben sind seit dem 10. Mai folgende Personengruppen impfberechtigt:
1. Personen mit folgenden Erkrankungen:
a. behandlungsfreie in Remission befindliche Krebserkrankungen,
b. Immundefizienz oder HIV-Infektion,
c. Autoimmunerkrankungen,
d. rheumatologische Erkrankungen,
e. Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Vorhofflimmern, koronare Herzkrankheit, ar-terielle Hypertonie,
f. Zerebrovaskuläre Erkrankungen, Schlaganfall und andere chronische neu-rologische Erkrankungen,
g. Asthma bronchiale,
h. chronisch entzündliche Darmerkrankung,
i. Diabetes mellitus ohne Komplikationen,
j. Adipositas (BMI über 30).
2. Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht.
3. Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.
4. Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht in einer Einrichtung leben und zudem über 60 Jahre alt sind oder eine der vorgenannten Erkrankungen haben.
 
Zweiter Schritt
 
In einem zweiten Schritt der Öffnung der Prioritätsgruppe 3 nach der Bundesimpfverordnung können ab Montag, 17. Mai, auch die folgenden Personen und Gruppen einen Termin in ihrem Impfzentrum bzw. einen Wartelistenplatz erhalten:
1. Tätige im Lebensmitteleinzelhandel - hier wird seitens des Impfzentrums geprüft, ob und in welcher Form Sammeltermine angeboten werden können.
2. Mitglieder von Verfassungsorgangen
3. in relevanter Position Tätige bei Verfassungsorganen, Regierungen, Verwaltungen, Polizei, Zoll, Katastrophenschutz, THW, Hilfsorganisationen, Justiz und Rechtspflege, Medien- und Pressewesen
4. in relevanter Position Tätige bei Auslandvertretungen, politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in Deutschland in den Bereichen: Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen
 
Dritter Schritt
 
Der letzte Öffnungsschritt vor der vollständigen Aufhebung der Priorisierung folgt schließlich am Montag, 31. Mai, mit den folgenden Personen und Gruppen:
1. Personen, die an Hochschulen tätig sind
2. Wahlhelfer:innen - auch hier wird seitens des Impfzentrums geprüft, ob und in welcher Form Sammeltermine angeboten werden können.
3. in besonders relevanter Position Tätige in Unternehmen der kritischen Infrastruktur, insbesondere: Apothekenwesen, Pharmawirtschaft, Bestattungswesen, Ernährungswirtschaft, Ver- und Entsorgung, Transport- und Verkehrswesen, Informationstechnik und Telekommunikationswesen
4. Tätige in medizinischen Einrichtungen, insbesondere in Laboren ohne Patientenbezug
Die Beurteilung, ob jemand in einer konkret genannten Berufsgruppe oder in „besonders relevanten Position“ oder „relevanten Position“ in der entsprechenden Berufsgruppe ist, treffen die Arbeitgeber:innen oder Selbstständigen und bestätigen dies mit Hilfe der Arbeitgeber:innenbescheinigung.
Personen, die aus den genannten medizinischen Gründen impfberechtigt sind, müssen dies im Impfzentrum mit einer Bescheinigung einer Ärztin oder eines Arztes nachweisen, welche die Berechtigung nach der Impfverordnung bestätigt. Im Hinblick auf risikobehaftete Arbeits- und Lebensverhältnisse kann z. B. ein Nachweis über den Bezug von SGB II (Hartz IV) erfolgen.
Nach wie vor ist die Eintragung auf die Warteliste ausschließlich über das Land Niedersachsen unter www.impfportal-niedersachsen.de oder 0800 99 88 665 (montags bis samstags 8 bis 20 Uhr) möglich. Termine werden dann nach und nach durch das Land vergeben, soweit entsprechender Impfstoff zur Verfügung steht.
Eine Auswahl des im Impfzentrum verwendeten Impfstoffs ist weiterhin nicht möglich. Das Land Niedersachsen hat alle Informationen zur Schutzimpfung gegen das Corona-Virus unter www.niedersachsen.de/coronvirus zusammengefasst. Bei Fragen zur Impfung steht die Hotline des Landes unter 0800 99 88 665 zur Verfügung.


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