Leserin

Sonntagsöffnung verdrängt kleine Läden

Der folgende Leserbrief reagiert auf den Kommentar „Aktive Sterbehilfe für Innenstädte“ in der Ausgabe Nr. 29, der sich zum Schluss an unsere Leser mit der Frage wendete, ob der Sonntag als Ruhetag geschützt bleiben sollte oder Geschäfte nicht das Recht haben sollten, flexibel und nach Wünschen ihrer Kunden zu öffnen.

Danke, daß Sie uns als Lesern und Leserinnen die Möglichkeit geben, zum oben genannten Thema Stellung zu beziehen. Spontan viel mir ein Statement der Hannoverschen Flughafenbetreibergesellschaft ein, die darin die Aufhebung des Nachtflugverbots mit dem Vorrang von wirtschaftlichem Interesse gegenüber dem Schlafbedürfnis der Bevölkerung begründete. Ja, wir leben inzwischen in einer Wirtschaftsdiktatur, in welcher eine gesunde Lebensführung von Mensch, Tier und Umwelt schon nahezu verunmöglicht wird. Nun soll selbst die Verschnaufpause Sonntagsruhe wegfallen. Angeblich würde das den Einzelhandel gegenüber dem online-Handel stärken. Aber mal ehrlich: Wer schon jetzt in erster Linie online bestellt, hört doch damit nicht auf, wenn die Geschäfte nun auch sonntags ihre Türen öffnen. Und eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten könnten nur die großen Konsumtempel leisten, kleine Ladengeschäfte hätten gar nicht die dafür erforderliche Personalstärke. Doch vielleicht ist das der wahre Grund hinter dem Ansinnen, die Ladenöffnungszeiten auch ohne direkten Vorteil gegenüber dem online-Handel auszudehnen: erst einmal das vollständige Wegdrücken der kleineren Konkurrenz. Was auch immer der Beweggrund dafür ist, uns den Sonntag zu nehmen: Es wird ein noch größerer Schaden angerichtet werden, als er jetzt schon gegeben ist. - Und da redet unsere Gesundheitsministerin von Prävention, weil wir, erst einmal krank, kaum noch aufgefangen werden können. Vormachen bitte, aber unter den Bedingungen eines Normalsterblichen!

Tina Bombadiehl

Leserbriefe sind keine redaktionellen Beiträge, sondern stellen Meinungen der namentlich genannten Verfasser:innen dar. Die Redaktion behält sich das Recht vor, Leserbriefe zu kürzen und Grammatik wie Zeichensetzung im Original zu belassen. Anonyme Zuschriften werden nicht veröffentlicht.


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