Neue Regeln zum Schutz
Landkreis. Der Kreistag hat am 28. Juni die Verordnung über das Natur- und Landschaftsschutzgebiet „Unterwesermarsch“ sowie die Änderung des Naturschutzgebietes „Teichfledermausgewässer in der Gemeinde Schwanewede“ beschlossen. Die Verordnung gilt nun offiziell seit dem 22. Juli.
Im Gebiet „Unterwesermarsch“ dienen die erlassenen Verordnungsregeln dem Schutz der Brut- und Rastvogelarten. Bezüglich der Nutzung des Gebietes gilt somit folgendes: Die Bereiche außerhalb der Wege, mit Ausnahme der Weserstrände, dürfen während der Brut- und Setzzeit nicht betreten werden. Hundebesitzer:innen dürfen ihre Hunde nicht in den Gewässern schwimmen lassen und von Anfang April bis Mitte Juli nur angeleint laufen lassen. Unangeleint dürfen sie außerhalb dieser Zeit laufen, sofern sichergestellt werden kann, dass die Hunde auch dann die Wege nicht verlassen.
Für Landwirte gelten wichtige Regelungen erst ab dem Jahr 2027, damit sie bis dahin die Zeit nutzen, um einzelbetriebliche Regelungen zu erarbeiten. Das soll dem Miteinander von Landwirtschaft und Naturschutz dienen, denn für die Schutzgebiete hat die Landwirtschaft eine besondere Bedeutung. Die Flächen müssen landwirtschaftlich genutzt werden, damit die zu schützenden Vogelarten ihren Lebensraum vorfinden. Allerdings führt die heutige intensivere Art der landwirtschaftlichen Nutzung dazu, dass der wichtige Lebensraum verloren geht. Deshalb bleiben den Landwirten nun etwa dreieinhalb Jahre Zeit, neue Konzepte zu erarbeiten.
Die gesamte Verordnung sowie weitere Informationen gibt es unter landkreis-osterholz.de/Unterwesermarsch.