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Namensänderung wird leichter

Trans*net OHZ begrüßt das neue Selbstbestimmungsgesetz, das die Namensänderung für trans* Personen erleichtert.

Osterholz-Scharmbeck. Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 12. April das neue Selbstbestimmungsgesetz beschlossen, das das bisherige Transsexuellengesetz von 1981 am 1. August und am 1. November 2024 durch ein zweistufiges Inkrafttreten ablöst.

„Trans*Net OHZ begrüßt als Selbsthilfegruppe für trans* und non-binäre Menschen, dass das Recht auf Selbstbestimmung nun auch für diese gesellschaftliche Gruppe weitgehend verwirklicht wird“, sagt Ilka Christin Weiß, Sprecherin des Netzwerks. „Das Recht auf Selbstbestimmung ergibt sich aus Art. 2 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 1 Grundgesetz und gehört damit zu den verfassungsmäßig verbrieften Rechten.“

Das neue Gesetz gilt für trans*, inter* und non-binäre Menschen. Also für Personen, die sich nicht mit dem ihnen zugewiesenen Geschlecht identifizieren, die mit Varianten der Geschlechtsmerkmale geboren wurden und für Personen, die sich keinem Geschlecht zuordnen. Um es in Zahlen darzustellen: In 2021 wurden 3.232 Anträge auf Vornamens- und Personenstandsänderungen bei den Amtsgerichten gestellt. Der Queerbeauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann sprach von bis zu 4.000 Anträgen, die pro Jahr erwartet werden. Gemessen an einer Gesamtbevölkerung von ca. 80.000.000 Menschen, die in Deutschland leben, ist das eine sehr kleine Minderheit, die diese Regelungen in Anspruch nimmt. Die Anzahl der geschlechtsangleichenden Operationen weist in 2022 rund 2.600 Fälle aus, wobei ganz deutlich darauf hingewiesen werden muss, dass das neue Gesetz keine medizinischen Maßnahmen regelt.

 

„Änderung war längst überfällig“

 

Geregelt wird das Verfahren, nachdem der Vorname und der Geschlechtseintrag einer Person geändert wird. „Bisher waren dazu zwei psychiatrische/psychologische Begutachtungen und ein Gerichtsverfahren notwendig, das nicht nur entwürdigend, sondern zudem auch kostspielig und langwierig war“, erklärt Weiß. Dieses Verfahren wird nun durch eine Erklärung vor dem Standesamt ersetzt. „Das ist ganz im Sinne der Betroffenen, denn nur wer das alte Verfahren einmal durchlaufen hat, weiß, wie belastend das war. Gutachter*innen und Gerichte fungierten hier zudem als Gate-Keeper, die sich über das Selbstbestimmungsrecht anderer Menschen stellten“, sagt Weiß.

Bis 2011 mussten sich trans* Personen sogar noch operativ sterilisieren lassen, um eine Änderung des Personenstands zu bewirken und bis 2008 wurden Eheleute von Staats wegen zwangsgeschieden, ob sie wollten oder nicht. Die Erleichterung der Vornamen- und Personenstandsänderung in einen anderen als den eingetragenen (m/w/divers/oder offen) ist für Trans*Net OHZ der Kernpunkt des neuen Gesetzes, das noch weitere Vorschriften enthält.

„Das alte Transsexuellengesetz zu ändern war längst überfällig.“ Das SBGG tritt in zwei Stufen in Kraft, so dass die ersten Termine bei den Standesämtern bereits ab dem 1. August 2024 ausgemacht werden können, denn das Gesetz schreibt eine dreimonatige Wartezeit vor, in der die betroffen ihre Entscheidung noch einmal überdenken sollen. „Das ist nach unserer Meinung nicht notwendig, denn dieser Entscheidung sind nach unserer Beratungspraxis viele Jahre des Nachdenkens bei Betroffenen bereits vorausgegangen“, meint Weiß.

Trans*Net OHZ ist eine Selbsthilfegruppe und ein Netzwerk für trans* und non-binäre Personen im Landkreis Osterholz und bietet an jedem ersten Freitag im Monat einen Gruppenabend an. Um eine vorherige Anmeldung wird gebeten. Es können auch individuelle Beratungstermine außerhalb der Gruppenzeiten vereinbart werden. Weitere Informationen unter www.transnet-ohz.de.


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