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Mindestlohn, Pfand, Heizungsgesetz

Das sind die Neuerungen im kommenden Jahr.

Landkreis. Ob Mindestlohn, Bürgergeld oder Kinderkrankentage: Im kommenden Jahr gibt es viele Anpassungen, Erhöhungen und Neuerungen, die Büger:innen im Landkreis im Blick haben sollten. Wir werfen einen Blick auf die wichtigsten Änderungen.

 

Mindestlohn

 

Die wohl bedeutendste Änderung im nächsten Jahr betrifft wieder einmal den Mindestlohn: Wie schon in vergangenen Jahren steigt dieser wieder an, und zwar zum ersten Januar auf 12,41 Euro. Zuvor lag der Mindestlohn bei zwölf Euro. Dementsprechend steigt auch die Minijobgrenze: Hier dürfen nun 538 Euro anstatt zuvor 520 Euro im Monat verdient werden. Die nächste Erhöhung des Mindestlohns ist bereits geplant und für den Beginn von 2025 angesetzt: Dann soll er ebenfalls um 41 Cent auf schließlich 12,82 Euro steigen.

 

Bürgergeld

 

Nicht nur der Mindestlohn wird angehoben, auch an vielen anderen Stellen können Bürger:innen mehr Geld erwarten, unter anderem beim Bürgergeld. Wer Leistungsempfänger und alleinstehender Erwachsener ist bekommt künftig 61 Euro mehr, also 563 Euro. Auch für Kinder und Jugendliche werden die Leistungen erhöht: Für 14 bis 17-Jährige gibt es 51 Euro mehr, für sechs bis 13-Jährige 42 Euro mehr und für Kinder unter sechs immerhin 39 Euro.

 

Kinderkrankengeld und Kinderkrankentage

 

Auch im Bereich der Gesundheit gibt es einige Neuerungen: Während Eltern im vergangenen Jahr zehn Tage bezahlte Kinderkrankentage bekamen, sind es im neuen Jahr nun 15. Dementsprechend steigt auch der Anspruch von alleinerziehenden Eltern: Anstatt 20 sind es künftig 30 Tage. Auch neu: Wenn ein Kind stationär im Krankenhaus aufgenommen wird und der Aufenthalt eines Elternteils notwendig ist, gibt es ebenfalls Kinderkrankengeld.

 

Pflegekosten

 

Wer Verwandte in einem Pflegeheim hat, weiß: Die Unterbringung dort ist nicht gerade günstig. Im kommenden Jahr gibt es hier spürbare Entlastungen: Die Pflegekasse übernimmt ab dem kommenden Jahr mehr vom zu bezahlenden Eigenanteil. Im ersten Jahr sind es 15 Prozent, im zweiten 30 und im dritten bereits 50. Wer vier oder mehr Jahre im Heim lebt, dem bezahlt die Pflegekasse sogar 75 Prozent. Und auch die Leistungen für die häusliche Pflege steigen, ebenso das Pflegeunterstützungsgeld für alle, die Angehörige selbst pflegen.

 

Umwelt und Klimaschutz

 

Eine Neuerung in Sachen Umwelt gibt es beim Pfand. Wer bis jetzt Milchgetränke aus Dosen und Flaschen getrunken hat, konnte diese oft nicht beim Pfandautomaten abgeben. Das soll sich nun ändern: Auf Milch- und Milchmixgetränke gibt es zukünftig eine Pfandgebühr von 25 Cent. Außerdem steigt die CO2-Steuer: Von 30 Euro pro Tonne auf 45 Euro pro Tonne. Hier ist es wahrscheinlich, dass die Kosten auf Verbraucher:innen umgelagert werden, also beispielsweise Benzinkosten steigen.

 

Gebäudeenergiegesetz

 

Wer im letzten Jahr die Nachrichten verfolgt hat, ist wohl kaum um das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, herumgekommen. Besser bekannt ist es unter dem Namen Heizungsgesetz und soll mit seiner Neufassung nun den Umstieg aufs klimafreundliche Heizen regeln. Das Ziel: Heizungen sollen 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien gewinnen. Bei einigen Neubauten soll dies schon ab dem kommenden Januar gelten, ein Heizungsaustausch bei bereits installierten und funktionierenden Heizungen ist allerdings nicht vorgeschrieben. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erklärt auf seiner Internetseite unter www.bmwsb.bund.de, wer betroffen ist und was beachtet werden muss.

 

Ende von Coronahilfen

 

Teurer könnte es im kommenden Jahr beim Restaurantbesuch werden: Die Umsatzsteuer in der Gastronomie wird wieder auf 19 Prozent angehoben. Während der Pandemie war der Steuersatz auf 7 Prozent herabgesenkt wurden, diese Hilfen laufen nun aber aus.


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