Mehr Rechte für leibliche Väter
Bislang konnten solche Verfahren für biologische Väter schnell an Grenzen stoßen. Bestand zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater eine stabile sozial-familiäre Beziehung, hatte diese häufig Vorrang. Selbst eine wahrscheinliche biologische Vaterschaft reichte dann nicht immer aus, um eine gerichtliche Klärung durchzusetzen. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Rechtslage mit einem Urteil vom 9. April 2024 für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zu einer Neuregelung verpflichtet. Die Reform erweitert nun die Möglichkeiten zur Vaterschaftsanfechtung. Gerichte müssen künftig stärker abwägen, welches Interesse im Einzelfall überwiegt: der Schutz der bestehenden sozialen Familie oder das Interesse an der biologischen Abstammung.
Wann eine Anfechtung möglich ist
Eine Vaterschaftsanfechtung kommt infrage, wenn Zweifel daran bestehen, ob der rechtliche Vater auch der leibliche Vater ist. Anfechtungsberechtigt sind neben dem rechtlichen Vater und der Mutter auch Männer, die geltend machen, selbst der biologische Vater des Kindes zu sein.
Eine zentrale Rolle spielt dabei meist ein genetisches Abstammungsgutachten. Bestätigt ein DNA-Test die Vaterschaft, kann das Familiengericht die bestehende rechtliche Vaterschaft aufheben und neu feststellen. Die Kosten eines Vaterschaftsfeststellungsverfahrens können zwischen dem im Verfahren ermittelten biologischen Vater und der Mutter hälftig geteilt werden. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.
Folgen für Väter und Kinder
Die Reform soll mehr Rechtssicherheit schaffen. Für Männer, die ihre Vaterschaft vermuten, verbessert sie die Chance, Verantwortung auch rechtlich übernehmen zu können. Zugleich kann eine geklärte Abstammung auch für Kinder wichtig sein: Sie schafft Klarheit über Herkunft, familiäre Beziehungen und mögliche Ansprüche.
Aus einer rechtlich festgestellten Vaterschaft können sich unter anderem Fragen des Umgangs, des Unterhalts oder der elterlichen Verantwortung ergeben. Eine automatische Änderung der familiären Situation bedeutet die Reform allerdings nicht. Entscheidend bleibt stets die Prüfung durch das Familiengericht.
Der Weg führt über das Familiengericht
Männer können ihre Vaterschaft nicht eigenständig feststellen lassen. Wer eine bestehende Vaterschaft anfechten will, muss eine Klage beim zuständigen Familiengericht einreichen. Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Da es sich um ein gerichtliches Verfahren handelt, erfolgt der Schritt meist mit anwaltlicher Unterstützung. Vor einer Klage kann außerdem eine Beratung beim Jugendamt sinnvoll sein. Dort erhalten Betroffene Informationen zum Ablauf, zu möglichen Fristen und zu den rechtlichen Voraussetzungen.
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