Lockdown mit Ausnahmen ab Montag
Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsident*innen der Länder haben sich auf bundesweit einheitliche Maßnahmen geeinigt, die den Beschränkungen aus dem Frühjahr nahekommen. So gilt ab Montag erneut eine strenge Kontaktbeschränkung: In der Öffentlichkeit dürfen sich höchstens zehn Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten treffen. Die Bürgerinnen und Bürger sind erneut aufgerufen, nicht notwendige Kontakte - auch zu Verwandten - zu vermeiden. Touristische Reisen und Übernachtungen sollen untersagt werden.
Freizeit, Sport und Gastronomie
Die Freizeitgestaltung soll erneut massiv eingeschränkt werden. Auf der langen Liste geschlossener Einrichtungen stehen ab Montag beispielsweise Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Prostitutionsstätten, Bordelle, Schwimmbäder, Saunen, Thermen und ähnliche Einrichtungen. Der Sportbetrieb soll bis auf Individualsport ebenfalls eingestellt werden.
Abermals von den Einschränkungen betroffen sein wird auch die Gastronomie. Restaurants, Bars, Clubs, Kneipen und vergleichbare Einrichtungen müssen schließen. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoo-Studios sollen ebenfalls ihre Türen schließen, ausgenommen davon sind Friseursalons und medizinisch notwendige Behandlungen.
Handel und Schulen bleiben geöffnet
Der Groß- und Einzelhandel darf unter Auflagen weiter geöffnet bleiben. Schulen und Kindergärten sollen ihren Betrieb so lange wie möglich aufrechterhalten. Bildungseinrichtungen zu schließen, käme nur als „letztes Mittel“ infrage, waren sich die Länderchef*innen und die Kanzlerin einig. Die Maßnahmen sollen vorerst bis Ende November gelten. Details werden die Bundesländer jeweils in ihren eigenen Verordnungen festlegen.
Steigende Zahlen auch in der Region
Der bundesweite Trend steigender Infektionszahlen schlägt sich auch in der Region nieder. Der Landkreis Osterholz gilt bereits seit vergangener Woche als Risikogebiet und weist aktuell einen Inzidenzwert von 71 auf, in dieser Woche haben sich 104 Personen neu infiziert. Den kritischen Wert für Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen hat nun auch der Landkreis Rotenburg überschritten: Am Donnerstag teilte die Kreisverwaltung mit, dass der Inzidenzwert auf 59 gestiegen ist. In beiden Landkreisen gelten deshalb bereits vor dem neuen Lockdown strengere Vorschriften wie zum Beispiel die Maskenpflicht auf vielen öffentlichen Plätzen und eine Obergrenze von zehn Personen aus zwei Haushalten für private Feiern.