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Landkreis und Polizei informieren zu Ostern

Landkreis Osterholz (eb). Fehlende Gottesdienste, abgesagte Osterfeuer und die Beschränkung sozialer Kontakte werden das Osterfest erheblich verändern. Der Landkreis Osterholz und die Polizeiinspektion Verden/Osterholz informieren gemeinsam zum Festwochenende.

„Wir alle kennen Ostern als ein Fest der Familie und als ein Fest, an dem man nach dem Winter wieder an die frische Luft geht und beispielsweise gemütliche Stunden am wärmenden Osterfeuer verbringt“, sagt Landrat Bernd Lütjen. „Angesichts der Corona-Pandemie muss das Fest in diesem Jahr jedoch anders ablaufen“. Er bittet alle Menschen aus dem Landkreis Osterholz darum, sich auch während der Osterfeiertage an die derzeit geltenden Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus zu halten.
 
Ostern zu Hause bleiben
 
Generell muss auf Besuche, auch aus der engeren Familie, verzichtet werden. „Auch wenn es schwerfällt, müssen Sie die Zusammenkünfte in diesem Jahr auf die Personen in Ihrem häuslichen Umfeld beschränken“, so Lütjen weiter. Das gelte ebenso für den Besuch von Nachbarn oder Freunden. Ausgenommen sei der Besuch bei pflegebedürftigen Angehörigen. Tagesausflüge, beispielsweise an die nah gelegene Nordsee, sollten ebenso unterbleiben. Der Landkreis Cuxhaven erwägt derzeit, den Tagestourismus zu Ostern zu verbieten. „Es ist wichtig, dass wir jede nicht notwendige Ansammlung von Menschen derzeit vermeiden - auch zu Ostern“. Dies gelte auch für den Einkauf im Supermarkt.
 
Rechtzeitig einkaufen
 
Die Tage vor den Osterfeiertagen und vor allem der Karsamstag sind erfahrungsgemäß hoch frequentiert. „Verlagern Sie Ihren notwendigen Einkauf daher vielleicht ausnahmsweise bereits auf den Dienstag oder Mittwoch“, so der Landrat weiter. Zudem empfiehlt er ausreichend Ruhe und Zeit einzuplanen, da es aufgrund der Zugangsbeschränkungen in Supermärkten und auch bei Baumärkten und Gartenmärkten zu Wartezeiten kommen könnte. Wichtig sei auch, den Mindestabstand einzuhalten.
 
Keine Osterfeuer erlaubt
 
Das Anzünden von Osterfeuern ist in diesem Jahr - egal ob mit Publikum oder ohne - ebenfalls nicht erlaubt. „Osterfeuer sind Brauchtumsfeuer. Durch die Absage fällt dieses Merkmal weg. Damit wäre ein Verbrennen auch im heimischen Garten illegale Grünabfallentsorgung“, klärt Landrat Bernd Lütjen auf. Es würden Geldstrafen drohen. Das Land Niedersachsen habe zwischenzeitlich den Kommunen ermöglicht, das Brauchtumsfeuer auf einen späteren Termin im Jahr zu verschieben. Zuständig für die Entscheidung und eine mögliche Terminfestlegung seien die Gemeinden. „Ich werde das mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern besprechen mit dem Ziel einer einheitlichen Regelung. Erst einmal muss aber klar sein, wann die Kontaktbeschränkungen entsprechend gelockert werden. Sollte es einen Ausweichtermin geben, werden wir die Öffentlichkeit informieren. Die Sammlung von Brennmaterial bleibt weiterhin verboten“, so Lütjen abschließend.
 
Polizei verstärkt Präsenz
 
Die Polizei wird weiterhin die Einhaltung der aktuellen Regelungen kontrollieren. „Wir werden auch über die Osterfeiertage verstärkte Präsenz zeigen und bei entsprechenden Verstößen intervenieren“, erklärt der Leiter der Polizeiinspektion Verden/Osterholz Uwe Jordan. Dies gelte für die Einhaltung des Kontaktverbots ebenso für die Überprüfung der Osterfeuer. „Bisher hält sich der weit überwiegende Teil der Bürgerinnen und Bürger an die Beschränkungen und wir treffen bei unseren Kontrollen überwiegend auf Verständnis. Bitte helfen Sie mit, weiterhin solch ein positives Gesamtbild zu ermöglichen“, so Uwe Jordan weiter.
„Lassen Sie uns gemeinsam das Beste aus der Situation machen“, so Lütjen und Jordan abschließend. „Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Osterholz ein schönes Osterfest und bleiben Sie vor allen Dingen gesund.“ Den infizierten Personen, die sich derzeit in häuslicher Quarantäne und im Krankenhaus befinden, wünschen sie eine baldige Genesung.


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