Kreishaus bleibt zu
Bund und Länder haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dazu aufgerufen zu prüfen, ob Betriebsstätten durch Betriebsferien oder Home-Office-Lösungen vom 23. Dezember bis zum 1. Januar 2021 geschlossen werden kön-nen, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ zu unterstützen. „Um mit gutem Vorbild bei der Kontaktminimierung voran zu gehen, hat der Landkreis ent-chieden, die Kreisverwaltung zwischen Weihnachten und Neujahr in der Zeit vom 28. bis zum 30. Dezember 2020 zu schließen“, berichtet Landrat Bernd Lütjen.
Bürgerinnen und Bürger werden deshalb frühzeitig darum gebeten, sich entweder bis zum 23. Dezember 2020 oder ab dem 2. Januar 2021 an die Kreisverwaltung zu wenden. Weiterhin sind Termine im Rahmen der allgemeinen Öffnungszeiten möglich.
Der Landkreis Osterholz informiert unter www.landkreis-osterholz.de/corona über die aktuellen Entwicklungen im Landkreis Osterholz.