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Kontaktverbot in Niedersachsen 

Landkreis Osterholz. Am vergangenen Wochenende einigten sich die Bundesregierung und die Länder auf ein weitreichendes Kontaktverbot im öffentlichen Raum, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.

Landkreis Osterholz (eb). Das Land Niedersachsen hat am Sonntag eine Allgemeinverfügung zur weiteren Beschränkung sozialer Kontakte erlassen. Hierin wird vor allem geregelt, dass Kontakte insgesamt zu anderen Menschen, egal ob in häuslicher Umgebung oder in der Öffentlichkeit auf ein absolutes Minimum zu reduzieren sind. Ausnahmen wurden festgelegt. Auch wurden die Regelungen zu den Ladenöffnungen weiter verschärft.
Die Allgemeinverfügung ist ab sofort auf der Internetseite unter www.landkreis-osterholz.de/corona zu finden. In der Öffentlichkeit ist ab sofort möglichst ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Dies gilt auch für körperliche oder sportliche Betätigungen im Freien. Ausnahmen bilden Personen, die in einer gemeinsamen Wohnung wohnen. Ansammlungen im öffentlichen Raum sind auf höchstens zwei Personen begrenzt, ausgenommen sind auch hier Angehörige und Personen, die in einer gemeinsamen Wohnung leben.
 
Ausnahmen für Beruf, Einkauf und Arztbesuch
 
Weiterhin erlaubt sind neben der körperlichen und sportlichen Bestätigung im Freien auch das Einkaufen für den täglichen Bedarf, die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, der Besuch des Arztes, der Blutspende oder dringend notwendiger medizinischer Behandlungen oder das Aufsuchen von Apotheken, Sanitätshäusern oder dergleichen. Auch der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken, Menschen mit Einschränkungen, die Betreuung von hilfebedürftigen Personen und Minderjährigen, die Begleitung Sterbender und die Teilnahme an Beerdigungen im engsten Familienkreis und das Wahrnehmen einer seelsorgerischen Betreuung durch einzelne Geistliche sind weiterhin erlaubt. Dies gilt auch für die Begleitung und Abholung von Kindern im Rahmen einer Notbetreuung. Alle Einzelheiten sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen.
 
Neue Verschärfungen für Geschäfte
 
Für Geschäfte, die weiterhin geöffnet haben dürfen, wie beispielweise der Lebensmittelhandel, gelten neue Vorschriften. Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu gewährleisten und die Anzahl der Personen, die sich im Geschäft aufhalten dürfen, ist abhängig von der Größe des Geschäftes begrenzt (10 Quadratmeter pro Kunde). Auf Wochenmärkten dürfen ab sofort nur noch Verkaufsstände für Lebensmittel ihre Waren anbieten. Baumärkte sind nur noch für die gewerblichen Kunden gegen entsprechenden Nachweis geöffnet. Geschlossen haben ab sofort: Frisöre, Tatoostudios, Nagelstudios, Kosmetikstudios, Physiotherapeuten (es sei denn die Behandlung ist durch ärztliche Bescheinigung unaufschiebbar). Der Landkreis Osterholz weist aufgrund von Nachfragen darauf hin, dass neben den Restaurants nun auch alle Cafés im Landkreis Osterholz geschlossen sind. Das umfasst neben dem klassischen Café auch das Café in der Bäckerei, das Eiscafé oder andere Arten.
 
Bürgertelefon und Informatonsquellen
 
Für Bürgerinnen und Bürger hat das Gesundheitsamt des Landkreises Osterholz ein Bürgertelefon geschaltet. Dieses ist von montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 14 Uhr unter der Telefonnummer 04791/ 930 2901 erreichbar. Der Landkreis Osterholz informiert unter www.landkreis-osterholz.de/corona über die aktuelle Entwicklung. Darüber hinaus sind die Seiten des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.bzga.de) als Informationsquellen zu empfehlen.


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