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Kirchen öffnen wieder für Gottesdienste

Osterholz-Scharmbeck (eb). Die 16 Gemeinden im Ev.-luth. Kirchenkreis Osterholz-Scharmbeck freuen sich darauf, in ihren Kirchen in den kommenden Wochen wieder Gottesdienste feiern zu können.

Die Ende April geschlossene Vereinbarung von Bund, Land und Religionsgemeinschaften macht dies unter Auflagen möglich. Wie genau die Gottesdienste ablaufen können, hat die Ev.-luth. Landeskirche Hannovers in einer Selbstverpflichtung geregelt. Und die Gemeinden arbeiten mit Hochdruck an den konkreten Lösungen vor Ort. Was kommt auf die Gläubigen zu?
Der Blick in auf die Empfehlungen der Landeskirche zeigt: Auf längere Sicht werden sich die Abläufe der Gottesdienste vom Gewohnten unterscheiden. Sie gelten für Gottesdienste, Taufen, Trauungen und Beerdigungen. „Wir nehmen diese neuen Regeln und Maßnahmen sehr ernst, denn die Gesundheit der Gläubigen und der Schutz vor Corona-Infektionen hat höchste Priorität“, lobt Superintendentin Jutta Rühlemann die Praxisnähe der Empfehlungen. „Im Kern geht es darum, durch Mindestabstände, Nase-Mund-Masken und den Verzicht von Körperkontakt der Übertragung des Virus vorzubeugen.“
Welche Gottesdienste wann, wie und mit wie vielen Menschen gefeiert werden, beraten und entscheiden Kirchenvorstand und Pfarramt zurzeit innerhalb des Handlungsrahmens. Für alle gilt: Zu den Gottesdiensten wird öffentlich ab dieser Woche eingeladen, über die Presse, Schaukästen, Gemeindebriefe oder die Gemeindehomepages. Die Einladung zu Kindergottesdiensten orientiert sich an der Öffnung von Kitas und Grundschulen, in Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen finden vorerst keine Gottesdienste statt.
„Leider ist durch die Abstandsregel von mindestens 1,50 Metern die Zahl der Gottesdienst-Teilnehmer begrenzt“, sagt Rühlemann. Personen aus demselben Haushalt könnten jedoch auf die Abstandsregel verzichten. Sitzbänke und Sitzabstände würden markiert, um die Einhaltung zu erleichtern. Hinzu komme die Reinigung von Oberflächen, das Bereitstellen von Desinfektionsmittel und die Lüftung der Kirchen. Es wird den Gottesdienst-Teilnehmern dringend empfohlen, eine Schutzmaske zu tragen und Ansammlungen von Menschen zu vermeiden.
Auf das gemeinsame Singen sollte die Gemeinde laut Landeskirche wegen des Infektionsrisikos verzichten. Das gilt auch für Chöre, Posaunenchöre und einzelne Blasinstrumente. Sologesang, liturgischer Gesang und das Orgelspiel sind jedoch möglich. Werden im Gottesdienst Texte von Psalmen, Gebeten oder Liedern verwendet, werden diese meist als Kopien auf den jeweiligen Plätzen bereitliegen. „Auf Körperkontakt werden wir während der Liturgie, etwa beim Friedensgruß oder beim Segnen während der Taufe und Trauung, verzichten müssen“, erläutert die Superintendentin. Das Abendmahl werde daher in der Regel vorerst ebenfalls nicht gefeiert.
Jutta Rühlemann zieht ein positives Resümee der Neuregelung: „Wir freuen uns, dass wir nach dieser schmerzlichen Zeit des Verzichts die Kirchen wieder öffnen können. Wir haben in den vergangenen Wochen schweren Herzens unsere Gottesdienste abgesagt. Gerade zu den Osterfeiertagen ist uns das schwergefallen. Mit viel Kreativität sind Ideen umgesetzt worden, um Kontakt untereinander zu halten und zu Hause feiern zu können. Doch jetzt können wir wieder feiern, mit Abstand, in kleinen Gruppen, aber „live“.
Rühlemann schätzt den Einsatz der vielen Ehrenamtliche vor Ort, „um die Abläufe der Gottesdienste zu planen und die Teilnehmer beim Umgang mit den neuen Regeln zu unterstützen“.
Wer sich umfassend über die Details der neuen Regeln bei den Gottesdiensten informieren möchte, findet diese auf www.handlungsempfehlungen.landeskirche-hannovers.de.


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