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Hallenbad Worpswede öffnet am 29. Juni

Worpswede (eb). Nach der nun über dreimonatigen Schließzeit durch die Corona-Pandemie und einigen ungeplanten Reparaturarbeiten öffnet das Hallenbad Worpswede am 29. Juni.
 

Zum Schutz der Gesundheit aller Gäste und des Personals wurde ein umfassendes Hygienekonzept erstellt, welches auf der Homepage der Gemeinde Worpswede und im Eingangsbereich des Hallenbades eingesehen werden kann.
 
Corona-Verhaltensregeln
 
Die wesentlichen Auflagen in Bezug auf die Corona-Pandemie sind:
Der Zutritt für an COVID-19 erkrankte Personen (auch im Verdachtsfall) ist untersagt. Die maximale Besucherzahl ist auf 20 Personen beschränkt. Eine Terminvergabe ist zwingend erforderlich. Die zur Verfügung stehenden Termine (jeweils eineinhalb Stunden) sind dem Belegungsplan zu entnehmen. Die Anmeldungen erfolgen telefonisch unter 04792/1014 in der Zeit von 8.30 Uhr bis 9.30 Uhr für die Schwimmzeiten am selben Tag. Anmeldungen für das Frühschwimmen können am Freitag für die Folgewoche in der Zeit zwischen 8.30 Uhr und 9.30 Uhr erfolgen. Anmeldungen für das Wochenende werden am Freitag in der Zeit von 8.30 Uhr bis 9.30 Uhr entgegen genommen. Die Badezeiten werden auf eineinhalb Stunden reduziert. Der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Eingangsbereich ist erforderlich. Das Babyplanschbecken, sowie die Rutsche bleiben vorerst gesperrt. Haartrockner werden nicht zur Verfügung gestellt, das Mitbringen eigener Haartrockner ist nicht gestattet. Die regelmäßige Reinigung und Desinfektion sämtlicher Flächen wird gewährleistet.
 
Öffnungszeiten
 
Die derzeitigen Öffnungszeiten (Einteilungen/Nutzungsmöglichkeiten siehe Belegungsplan):
Montag 6.30 bis 8 Uhr; Dienstag 6.30 bis 8 Uhr und 15 bis 21 Uhr; Mittwoch 6.30 bis 8 Uhr und 15 bis 18 Uhr sowie 20 bis 21.30 Uhr; Donnerstag 6.30 bis 8 Uhr; Freitag 6.30 bis 8 Uhr und 15 bis 21 Uhr; Samstag 12 bis 18 Uhr; Sonntag 8 bis 9.30 Uhr und 10 bis 12 Uhr. Die angepassten Öffnungszeiten und der Belegungsplan gelten bis auf Weiteres (vorbehaltlich weiterer Lockerungen durch das Land Niedersachsen).


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