Patrick Viol

Geburtshilfe unter Druck

Hebammen warnen aufgrund eines neuen Vergütungssystems vor Einkommenseinbußen, eingeschränkter Arbeit und einer weiteren Verschärfung des Mangels in der Geburtshilfe. Auch werdende Eltern sind betroffen.

Bild: Adobestock

Landkreis. Kerstin Winkel ist vielleicht Deutschlands bekannteste Hebamme: In der ARD-Sendung Arena vom 8. Dezember des vergangenen Jahres hat sie den Kanzler kalt erwischt. Winkel hat Merz zunächst darauf aufmerksam gemacht, dass der per Schiedsstelle zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und zwei Hebammen-Berufsverbänden zustande gekommene und am 1. November in Kraft getretene Hebammenhilfevertrag bei Hebammen starke finanzielle Einbußen verursache. So könne man die berufliche Tätigkeit nicht mehr aufrecht erhalten. Dann fragte Winkel den Kanzler: „Wie können Sie uns helfen?“ Der antwortete – die Vermutung des Deutschen Hebammenverbandes (DHV) vom April bestätigend, dass Hebammen und die Geburtshilfe für die Regierung keine große Rolle spielen –: „Das Problem kenne ich bisher nicht“. Er würde sich aber gerne einmal damit befassen.

Vermuten lässt sich, dass sich der Kanzler wenig am Regelwerk des Hebammenhilfevertrags stören wird, fügt er sich doch nahtlos in die neoliberale Sozial- und Gesundheitspolitik der Union ein, die die letzten Jahre stets auf Kostenkontrolle, Beitragsstabilität und „Eigenverantwortung“ gesetzt hat.

Umso interessanter ist, dass Hilfe für die niedersächsischen Hebammen von der CDU-Landtagsabgeordnete Laura Hopmann kommt. In der Aktuellen Stunde des Niedersächsischen Landtages im Dezember hat sie der Einschätzung von SPD-Gesundheitsminister Philippi widersprochen, wonach weder Einkommenseinbußen noch Versorgungsprobleme zu erwarten seien. „Diese Beschwichtigungen haben mit der Realität der Hebammen und der werdenden Familien nichts zu tun“, so Hopmann.

Das neue Vergütungssystem

Der seit dem 1. November bundesweit geltende Hebammenhilfevertrag soll die Versorgung von Schwangeren verbessern, mehr Zeit für die Betreuung ermöglichen und die Eins-zu-eins-Begleitung bei Geburten stärken. Doch schon wenige Wochen nach Inkrafttreten habe sich gezeigt: Das Regelwerk ist keine Verbesserung. Das kritisieren nicht nur Hebammen bzw. der Deutsche Hebammenverband, der aus den verfahrenen Verhandlungen mir GKV ausstieg. Kritik kommt auch von der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG).

Besonders betroffen sind freiberufliche Beleghebammen, die in Kliniken arbeiten. Bundesweit betreuen sie mehr als 20 Prozent aller Geburten, regional jedoch sehr unterschiedlich: In Bayern liegt ihr Anteil bei rund 80 Prozent, in Niedersachsen ca. bei 20. Bislang konnten Beleghebammen ihre Leistungen für jede betreute Frau vollständig abrechnen – auch dann, wenn sie zeitweise zwei Frauen gleichzeitig begleiteten.

Mit dem neuen Hebammenhilfevertrag ändert sich dieses Modell grundlegend. Künftig erhalten Beleghebammen für die Betreuung nur einer Frau zunächst nur noch 80 Prozent der regulären Vergütung. Erst wenn eine durchgehende Eins-zu-eins-Betreuung über zwei Stunden vor und zwei Stunden nach der Geburt gewährleistet ist, wird ein zeitlich begrenzter Zuschlag gezahlt. Kommt innerhalb dieses Zeitraums eine zweite oder – in Ausnahmefällen – eine dritte Frau hinzu, entfällt der Zuschlag vollständig. Die zusätzlich erbrachten Leistungen werden dann nur noch zu 30 Prozent vergütet, obwohl Verantwortung und Arbeitsaufwand unverändert bleiben.

Außerdem ersetzt der neue Vertrag eine pauschale Vergütung pro Geburt durch eine minutengenaue Abrechnung.

Einbußen und Folgen

Der Deutsche Hebammenverband warnt vor gravierenden Folgen. Nach Einschätzung des Verbandes könnten Beleghebammen zwischen 20 und 30 Prozent ihrer Einnahmen verlieren. Viele sähen ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet. Die Abrechnungszentrale für Hebammen (AZH) hat für den ersten Monat finanzielle Einbußen von 20 Prozent belegt.

Hebamme Katarina Holsten und eine weitere Hebamme aus Bremervörde, die nicht namentlich genannt werden möchte, verstehen die Kritik ihrer Kolleginnen, auch wenn sie nicht im Belegsystem arbeiten, sondern freiberuflich oder neben ihrer Freiberuflichkeit angestellt sind. Holsten und ihre Kollegin erlebten zum Glück keine Existenzängste. Letztere kenne aber Kolleginnen, die wegen des neuen Vertrags Abstand von der Freiberuflichkeit nähmen. Beide bemängeln ein Zuwachs an Bürokratie, auch für Schwangere, die telefonische Beratungen schriftlich bestätigen müssen. Zudem seien Beratungen per WhatsApp nicht erlaubt. „Das nervt nicht nur die Hebamme.“

Betroffen sind beide vom neuen Vertrag durch ihr Kursangebot: Kursstunden, die von Teilnehmerinnen nicht wahrgenommen werden konnten, wegen Krankheit etc., dürfen nicht mehr privat in Rechnung gestellt werden. „Im Laufe des Jahres summiert sich das auf“, so Holsten. Der Platz sei zudem reserviert und könne nicht neu besetzt werden. „Das ist definitiv ein Verdienstausfall“, ergänzt ihre Kollegin.

Kaum realistisch

Die Gegenseite, der GKV-Spitzenverband, spricht hinsichtlich des neuen Vertrages von einer „fairen Weiterentwicklung“ der Vergütung. Ziel sei es, Hebammen zu ermöglichen, sich auf jeweils eine Gebärende zu konzentrieren. Aufwändige Betreuungen würden durch die minutengenaue Abrechnung besser bezahlt, die doppelte Vergütung bei Eins-zu-eins-Betreuung setze gezielte Anreize.

Doch genau diese sogenannten Anreize werden praktisch konterkariert. In vielen Kliniken betreut eine Hebamme mehrere Frauen gleichzeitig – nicht aus Wahl, sondern aus Personalmangel. Eine flächendeckende Eins-zu-eins-Betreuung ist unter den bestehenden Bedingungen kaum umzusetzen. Stattdessen werde der Druck auf Hebammen nur weiter erhöht.

Erhöhte Risiken

Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe warnt, dass freiberufliche Hebammen durch die neuen Regelungen in ihrer Arbeit eingeschränkt werden. Nach dem Vertrag dürfen sie ambulante Patientinnen weitgehend nicht mehr betreuen und abrechnen. Die Folge könnte eine stärkere ärztliche Alleinbetreuung sein – mit Risiken, insbesondere in Nacht- und Bereitschaftsdiensten. Verzögerungen bei der Erkennung kritischer Komplikationen seien nicht auszuschließen.

Eine weitere Folge: Führen immer mehr Beleghebammen aufgrund der finanziellen Verluste ihre Arbeit nicht weiter, drohen weitere Kreißsaalschließungen. Und „schließt auch nur ein weiterer Kreißsaal, müssen hunderte Geburten von umliegenden Häusern aufgefangen werden – mit enormer Belastung für Personal und Eltern“, so Hopmann. Flächendeckende Versorgung bedeute nicht nur erreichbare Entfernungen, sondern ausreichend Kapazitäten, freie Kreißsäle und verfügbare Hebammen. Für werdende Eltern - für Schwangere wächst somit die Sorge, überhaupt noch eine Hebamme zu finden – vor, während und nach der Geburt.

Schon jetzt empfiehlt es sich, bereits beim positiven Schwangerschaftstest eine Hebamme zu suchen.

Wie angespannt die Lage ist, zeigt eine aktuelle Studie, die Ende Oktober in Essen vorgestellt wurde. Demnach denken rund 44 Prozent der befragten Hebammen ernsthaft über einen Berufswechsel nach. Zwar bezeichnen 83 Prozent ihren Beruf weiterhin als erfüllend, doch mehr als zwei Drittel kritisieren eine unzureichende Vergütung und eine hohe Bürokratiebelastung.

Der neue Hebammenhilfevertrag fällt damit in eine ohnehin fragile Situation. Er ist Ausdruck eines Gesundheitssystems, das - wie Holstein abschließend festhält - „mehr auf Profit ausgelegt ist und weniger auf Daseinsfürsorge.“


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