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Durchsetzung von Mängelrechten bei Bau- und Reparaturleistungen

Wer einen Handwerker oder sonstigen Dienstleister beauftragt, sollte sich umfangreich über dessen Referenzen erkundigen. Obwohl die allermeisten Handwerker sehr gute Qualität anbieten und abliefern, kommt es in manchen Fällen doch zum Streit über die laufenden oder bereits abgeschlossenen Arbeiten. Darüber hinaus sind die schwarzen Schafe unter den Dienstleistern nicht immer gleich als solche zu erkennen.
Kommt es zu Unstimmigkeiten, gilt es, die Rechtsposition des Auftraggebers genau im Auge zu behalten. In den meisten Fällen kann nicht einfach die Rechnung gekürzt oder das Geld zurück verlangt werden. So sieht das Gesetz eine Vielzahl von Rechten und Gegenrechten vor, die stets beachtet werden müssen. Gibt es im Rahmen von Bau-, Sanierungs- oder Reparaturmaßnahmen Streit, ist deshalb eine anwaltliche Begleitung oft unvermeidlich. Diese sollte möglichst früh einsetzen, damit nicht unwiederbringliche Rechtsverluste eintreten. Eine gute aussergerichtliche Vertretung sichert die eigene Rechtsposition ab und kann vielfach sogar eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden.
Sämtliche Schritte sind sorgfältig abzuwägen und abzustimmen. Sollte ein Rechtsstreit unvermeidlich sein, kommt es ganz entscheidend darauf an, ob zuvor alles richtig gemacht wurde. Es empfiehlt sich daher, so früh wie möglich einen qualifizierten Rechtsanwalt einzuschalten.
Gernot Jesgarzewski
Prof. Dr. Jesgarzewski & Kollegen Rechtsanwälte
Lange Str. 3
27711 Osterholz-Scharmbeck
www.drjesgarzewski.de


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