

Niedersachsen. Die Suche nach einem Atommüllendlager wird konkreter: Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat am 27. Oktober, neue Ergebnisse veröffentlicht. Das Teilgebiet Brümmerhof-Zeven wurde vollständig der Kategorie C zugeordnet. Es gilt damit als gering geeignet bis ungeeignet und wird nicht weiter untersucht. Die Prüfungen der Gebiete Taaken-Scheeßel-Ostervesede und Stemmen-Otter-Todtshorn dauern dagegen an.
Auch im Landkreis Osterholz und im Bremer Umland wurden Salzstrukturen tief unter der Erde untersucht. Adolphsdorf bei Grasberg wurde inzwischen ebenfalls vollständig in Kategorie C eingestuft. Bei der ersten bundesweiten Bestandsaufnahme 2020 war die Salzstruktur noch grundsätzlich als günstig bewertet worden. Erst die folgenden Prüfungen ergaben, dass sie räumlich nicht die nötigen Voraussetzungen bietet. Teufelsmoor und Bremen-Knoten befinden sich weiter in Bearbeitung. Ob sie zu den vorgeschlagenen Standortregionen gehören werden, ist offen. Die Bezeichnungen stehen für unterirdische Formationen, nicht die gesamte Moorlandschaft.
„Ein endgültiger Standort ist damit noch lange nicht bestimmt“, betont der CDU-Landtagsabgeordnete Marco Mohrmann. Die Ergebnisse müssten richtig eingeordnet werden. Sein Fraktionskollege Eike Holsten sagt: „Umso wichtiger ist ein Verfahren, das auf wissenschaftlichen Kriterien beruht, transparent abläuft und die Öffentlichkeit beteiligt.“ Die Einstufungen sind bisher lediglich Arbeitsstände, keine rechtsverbindlichen Standortentscheidungen.
Die Atomkraft ist beendet, der Müll bleibt
Seit dem 15. April 2023 sind alle deutschen Kernkraftwerke abgeschaltet. Der Müll bleibt: Erwartet werden rund 10.100 Tonnen abgebrannte Brennelemente sowie verglaste Rückstände aus der Wiederaufarbeitung. Das bisher geschätzte Endlagervolumen von 27.000 Kubikmetern kann sich je nach Behälterkonzept noch ändern. Hinzu kommen erheblich größere Mengen schwach- und mittelradioaktiver Abfälle, für die andere Entsorgungswege vorgesehen sind.
Hochradioaktiver Müll macht nur einen kleineren Teil der Abfallmenge aus, enthält aber fast die gesamte Radioaktivität. Manche Stoffe bleiben über Jahrtausende gefährlich. Das Standortauswahlgesetz verlangt deshalb einen sicheren Einschluss für eine Million Jahre – eine geologische Herausforderung, die Generationen überdauert.
Vorläufig in Castor-Behältern
Der hochradioaktive Abfall liegt heute in 16 Zwischenlagern, meist an stillgelegten Kernkraftwerken, außerdem etwa in Gorleben, Ahaus, Lubmin und Jülich. Nach dem Abkühlen in Wasserbecken werden ausgediente Brennelemente in dickwandige Behälter verpackt, häufig Castoren genannt. Sie schirmen die Strahlung ab, führen Wärme ab und werden überwacht.
Am Standort Unterweser in der Gemeinde Stadland lagern Behälter aus dem 2011 abgeschalteten Kernkraftwerk. Die Genehmigung endet 2047, in Gorleben bereits 2034. Weil es bis dahin voraussichtlich kein betriebsbereites Endlager gibt, müssen die Zwischenlager deutlich länger betrieben werden als ursprünglich vorgesehen. Die Betreiberin BGZ hat dort im Juni 2026 eine Verlängerung um 20 Jahre beantragt.
Eine auslaufende Genehmigung bedeutet nicht, dass die Behälter unsicher werden. Für längere Lagerzeiten sind jedoch neue Sicherheitsnachweise nötig. Castoren sind zudem keine Endlagerbehälter. Der Müll muss später umverpackt und zum Endlager transportiert werden.
Verfahren in drei Phasen
Seit 2017 läuft die Standortsuche auf neuer gesetzlicher Grundlage und nach bundesweit einheitlichen Regeln. 2020 benannte die BGE 90 Teilgebiete auf rund 54 Prozent der Bundesfläche. Nach weiteren Untersuchungen werden im Oktober 2026 nur noch weniger als fünf Prozent der Fläche geprüft. Die verbliebenen Flächen gehören zu 36 der ursprünglichen Teilgebiete.
Das Verfahren hat drei Phasen: Zunächst wertet die BGE geologische Daten aus und vergleicht die Gebiete. Ende 2027 will sie wenige Standortregionen vorschlagen. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) prüft die Ergebnisse und beteiligt die Öffentlichkeit. Der Bundestag entscheidet über die weitere Erkundung. Bei der BGE handelt es sich um ein bundeseigenes Unternehmen; das BASE überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Beide haben unterschiedliche Aufgaben.
In Phase zwei folgen Bohrungen und Messungen von der Oberfläche, in Phase drei Erkundungen unter Tage. Danach legt der Bundestag den endgültigen Standort per Gesetz fest. Genehmigung und Bau folgen erst anschließend. Ein jetzt untersuchtes Gebiet ist also noch lange kein ausgewählter Standort.
Geologie gibt den Ausschlag
Entscheidend ist nicht die Abgelegenheit, sondern die Geologie. Für ein Endlager geeignet sein können Steinsalz, Tongestein und kristallines Gestein wie Granit. Salz kann Risse verschließen, Ton lässt Wasser kaum hindurch. Granit ist stabil, kann aber Klüfte aufweisen, durch die Wasser eindringt.
Geprüft werden Wasserwege, Tiefe, Gesteinsmächtigkeit, Störungen, Erdbeben und mögliche Folgen künftiger Eiszeiten. Grundsätzlich muss die einschließende Gesteinsschicht mindestens 100 Meter mächtig sein; ihre Obergrenze muss mindestens 300 Meter tief liegen. Für bestimmte Fälle gelten Sonderregeln. Wohngebiete, Naturschutz und Trinkwasser werden gegebenenfalls später berücksichtigt. Das Gestein soll verhindern, dass radioaktive Stoffe ins Grundwasser gelangen.
Wie stark sich eine Einschätzung ändern kann, zeigt Adolphsdorf. 2020 galt die dortige Salzstruktur als grundsätzlich aussichtsreich, später stellte die BGE eine ungünstige räumliche Ausdehnung fest. Deshalb lässt sich auch aus der weiteren Bearbeitung von Teufelsmoor und Bremen-Knoten noch keine Vorentscheidung ableiten.
Jahrzehnte bis zur Entscheidung
Das Zieljahr 2031 steht noch im Gesetz, ist aber unrealistisch. Die Bundesregierung strebt die Standortentscheidung um 2050 an. Eine Studie im Auftrag des BASE errechnete 2024 für das damalige Verfahren sogar frühestens 2074 – unter idealen Bedingungen.
Bundesumweltminister Carsten Schneider will mit einer Gesetzesänderung das Verfahren ab 2027 beschleunigen, ohne die Sicherheit zu gefährden. Doch auch ein 2050 festgelegter Standort müsste erst genehmigt und gebaut werden. Bis alle Zwischenlager geräumt sind, könnte das nächste Jahrhundert begonnen haben.
Das Beispiel Gorleben zeigt, wie umstritten die Endlagersuche ist. Nach jahrzehntelangen Auseinandersetzungen schied der Salzstock 2020 aus geologischen Gründen aus. Auch die Probleme in der Asse verdeutlichen die Risiken. Dort lagern allerdings überwiegend schwach- und mittelradioaktive Abfälle.
Für die Finanzierung zahlten die Energieunternehmen 2017 rund 24 Milliarden Euro in einen staatlichen Fonds ein. Wie hoch die Gesamtkosten ausfallen, ist offen. Bürger und Kommunen können Unterlagen einsehen und sich später in Regionalkonferenzen beteiligen, Kritik und Einwände vorbringen. Ein kommunales Vetorecht gibt es aber nicht.
Während des Betriebs müssen Abfälle rückholbar sein, für 500 Jahre nach dem Verschluss muss eine Bergung möglich bleiben. In Rotenburg und Osterholz gehen die Prüfungen weiter. Wo Deutschlands Atommüll am Ende lagert, bleibt offen.




