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Biogas alsAuslaufmodell?

Wie geht es nach der Förderung mit Biogasanlagen weiter?

Bild: Adobestock

Wird der Hahn jetzt zugedreht? Während die Politik über die Zukunft von Biogasanlagen diskutiert, fordert die Branche verlässliche Zusagen bei der zukünftigen Förderung. In der Region gibt es derweil auch alternative Idee, wie die Anlagen genutzt werden könnten.

„Das Zeitfenster für die Zukunft der deutschen Biogasbranche schließt sich“, heißt es in einer Mitteilung vom Landvolk Niedersachsen. Hintergrund ist, dass bei vielen Anlagen, die in den frühen 2000er-Jahren errichtet wurden, nach 20 Jahren die erste Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ausläuft. Ohne Anschlussmodell drohten Stilllegungen. Die Branche drängt deshalb auf schnelle Entscheidungen.

 

Wie geht es nach der Förderung weiter?

Biogasanlagen werden häufig von landwirtschaftlichen Betrieben, Betreibergemeinschaften oder Energiegesellschaften betrieben. In den Anlagen werden Gülle, Mist, Mais, Gras, Zwischenfrüchte oder Reststoffe vergoren. Dabei entsteht methanhaltiges Biogas. Dieses wird meist in einem Blockheizkraftwerk verbrannt. Der erzeugte Strom wird ins Netz eingespeist, die Wärme kann vor Ort genutzt oder über Nahwärmenetze verkauft werden. Als Gärrest bleibt Dünger für die Landwirtschaft zurück. Geld verdienen Betreiber vor allem über die Stromvergütung beziehungsweise die Marktprämie nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, außerdem über Wärmeverkäufe und teilweise über die Verwertung von Reststoffen. Für viele ältere Anlagen war die 20-jährige EEG-Förderung die wirtschaftliche Grundlage; ohne Förderung wäre ihr Betrieb kaum rentabel.

Vertreter aus Landwirtschaft, Energiewirtschaft und Bioenergie haben kürzlich beim Biogasinnovationskongress die „Osnabrücker Erklärung“ mit sieben Forderungen an die Bundesregierung verabschiedet. Gefordert werden unter anderem ein größeres Ausschreibungsvolumen für Biomasseanlagen, verlässliche Anschlussregelungen für bestehende Anlagen, bessere Bedingungen für Investitionen in Flexibilisierung und Speicherleistung sowie weniger Bürokratie. Biogas und Biomethan müssten als Bausteine einer sicheren, bezahlbaren und klimafreundlichen Energieversorgung anerkannt werden, fordert die Branche.

Dabei geht es nicht nur um Strom. Viele Anlagen liefern Wärme, etwa für Nahwärmenetze, Höfe, Betriebe oder kommunale Einrichtungen. Zudem verweisen die Verbände auf Kreislaufwirtschaft, Gülle- und Reststoffverwertung sowie Wertschöpfung im ländlichen Raum. „Biogas verbindet Energieerzeugung, Klimaschutz und Wertschöpfung im ländlichen Raum“, sagt Alexander von Hammerstein, Vorsitzender des Ausschusses für Erneuerbare Energien im Landvolk Niedersachsen.

 

Zobel fordert klare Perspektive

Auch die CDU-Bundestagsabgeordnete Vanessa Zobel aus Bremervörde sieht die Lage vieler Betreiber kritisch. „Ja, für viele Biogasanlagen kommt demnächst die Stunde der Wahrheit. Nach 20-jähriger EEG-Förderung brauchen sie eine neue wirtschaftliche Anschlussperspektive, ansonsten drohen teilweise Stilllegungen. Hier sind wir als Politik gefordert, klare Perspektiven aufzuzeigen und eine Brücke in eine erfolgreiche Zukunft für Bestandsanlagen zu bauen.“

Das zentrale Gesetzesvorhaben zum diesem Thema ist das neue EEG. Der Entwurf sieht nach bisher bekanntem Stand ab 2027 ein jährliches Ausschreibungsvolumen von 500 Megawatt für Biomasse vor. Die Branche hält das für zu wenig. Zobel verweist darauf, dass das Gesetz noch nicht fertig beraten sei. Das EEG befinde sich „derzeit in den letzten Abstimmungen zwischen den Ministerien“, sagt sie. Der Bundestag sei noch nicht am Zug. Sie wünsche sich aber „ein starkes Signal für Biogas als entscheidenden erneuerbaren Netzstabilisator“. Neben einer Erhöhung des Ausschreibungsvolumens brauche es Übergangsregelungen für Anlagen, die kurzfristig aus der Förderung fallen, sowie einfachere Anreize zur Flexibilisierung.

 

„Ein Schatz, den es zu schützen lohnt“

„Flexibilisierung“ meint den Umbau von Anlagen, damit sie Strom nicht dauerhaft, sondern stärker nach Bedarf liefern: etwa dann, wenn wenig Wind weht und wenig Sonne scheint. Dafür sind häufig größere Blockheizkraftwerke, Gas- und Wärmespeicher oder neue Netzanschlüsse nötig. Diese Investitionen sind teuer. Die Betreiber seien bereit dazu, ihre Anlagen umzurüsten, sagt Zobel. Sie warteten auf eine verlässliche rechtliche Grundlage: „Die Branche spricht von Investitionen von mehreren Milliarden Euro, die so gut wie spruchreif sind. Hierfür wollen wir schnellstmöglich grünes Licht geben.“

Allerdings warnt Zobel vor zu starren Vorgaben. Gerade kleinere Anlagen, die vor Ort Wärme - zum Beispiel für Schulen oder Schwimmbäder - liefern, könnten nicht einfach nur nach Strommarktlogik betrieben werden. Zu enge gesetzliche Vorschriften könnten dazu führen, dass kleinere Biogasanlagen vom Netz genommen werden, meint Zobel und plädiert für mehr Spielraum. „Dieses Risiko ist der Grund, weshalb wir eine einfache, rein auf Verstromung und Flexibilisierung ausgelegte Sichtweise für zu kurzsichtig halten. Kleinanlagen bis 380 kW sollten wählen können, ob sie überbauen und flexibilisieren wollen oder der Fokus stärker auf der Wärme bleibt. Diese meist dezentralen Kleinanlagen sichern entscheidend die Nahwärmeversorgung ab.“

Auch beim Maisdeckel spricht sich Zobel für Lockerungen aus und teilt damit die Position der Branche, die mehr Freiheit bei der Wahl der Einsatzstoffe fordert. Kritiker warnen dagegen vor Flächenkonkurrenz und Monokulturen. Zobel hält den nationalen Sonderweg für nicht mehr überzeugend. „Tatsächlich kann eine Liberalisierung des Maisanteils die Situation für Biogas deutlich verbessern – ohne dass ein einziger Pfennig Steuergeld fließen muss.“

Für ländliche Kommunen gehe es zudem um mehr als Energie. „Ich bin hier in der Region aufgewachsen, daher kenne ich den Stellenwert unserer Biogasbetriebe gut. Sie sichern wichtige Wertschöpfung, schaffen Arbeitsplätze und leisten mit ihrer Gewerbesteuer einen großen Anteil zum Gemeinwohl.“ Die Anlagen seien auch für Nahwärmenetze wichtig. „Unsere Bestandsanlagen sind in vielerlei Hinsicht ein Schatz, den es zu schützen lohnt.“

 

Wasserstofftechnik als Alternative?

Im Landkreis Rotenburg ist die Debatte besonders konkret. Nach Angaben der SPD-Kreistagsfraktion gibt es dort 148 Biogasanlagen. Die Fraktion hat jetzt vorgeschlagen, im Rahmen eines Modellprojekts bestehende Standorte perspektivisch zu dezentralen Wasserstoff-Produktionsstandorten umzubauen. Einen entsprechenden Antrag hat die Fraktion in der jüngsten Kreistagssitzung eingebracht.

„Kaum ein Landkreis hat eine höhere Dichte an Biogasanlagen als der Landkreis Rotenburg“, sagte der SPD-Fraktionschef Bernd Wölbern in der Sitzung am 17. Juni. Daraus sei ein erheblicher wirtschaftlicher Faktor entstanden, an dem viele Existenzen hingen. Zugleich stünden viele Anlagen unter Druck: „Auslaufende Vergütungsgarantien eliminieren jedoch die Wirtschaftlichkeit dieser Standorte.“

Der SPD-Antrag will zwei Probleme gleichzeitig lösen: die schwankende Stromerzeugung aus Wind und Photovoltaik sowie die ungewisse Zukunft von Biogasanlagen. Die Idee: Wenn Windräder und Solaranlagen mehr Strom erzeugen, als gerade gebraucht wird, soll dieser Überschussstrom vor Ort genutzt werden, um per Elektrolyse Wasserstoff herzustellen. Dafür würden an ehemaligen Biogasstandorten Elektrolyseure installiert. Sie spalten Wasser mithilfe von Strom in Wasserstoff und Sauerstoff. Der Wasserstoff würde gespeichert und bei Strommangel wieder zur Energieerzeugung eingesetzt.

Nach dem Vorschlag könnten vorhandene Standorte dabei teilweise weitergenutzt werden: Netzanschlüsse, Betriebsflächen, Gebäude, Leitungen und unter Umständen auch bestehende Kraft-Wärme-Kopplungstechnik. Zugleich wären erhebliche Umbauten nötig. Fermenter und Biomasselager würden nicht mehr gebraucht oder müssten zurückgebaut werden. Neu erforderlich wären Elektrolyseure, Wasserstoffspeicher, Verdichter, Sicherheitstechnik, Steuerungssysteme, geeignete Netzanschlüsse und möglicherweise wasserstofffähige Motoren, Brennstoffzellen oder neue Blockheizkraftwerke. Auch Genehmigungen, Brandschutz, Explosionsschutz und die Frage der Wirtschaftlichkeit wären zu klären.

Wölbern beschrieb das Konzept als Versuch, „Nicht grundlastfähige Wind- und PV-Anlagen“ und „perspektivisch unwirtschaftliche“ Biogasanlagen zusammenzuführen. In Zeiten mit viel Wind- und Solarstrom solle Energie gespeichert und bei Strommangel wieder eingespeist werden. Der Antrag sei „als Impuls zu begreifen“, sagte Wölbern.

Vanessa Zobel sieht den Ansatz nicht als Ersatz für eine Biogasstrategie. „Der Umbau auf Wasserstoff kann eine Ergänzung, aber vorerst wohl keine Lösung sein.“ Je nach Zustand der Anlage könne eine Umrüstung aber sinnvoll sein. Einer technisch in die Jahre gekommenen Anlage könne dadurch neues Leben eingehaucht werden, statt sie stillzulegen. Ein mögliches Modellprojekt im Landkreis Rotenburg hält sie grundsätzlich für interessant, dämpft aber die Erwartungen hinsichtlich finanzieller Hilfen vom Bund: „Gelder des Bundes sollten immer erst einmal dahin gehen, wo sie am meisten gebraucht werden und wo sie den meisten Nutzen schaffen können.“ Der Landkreis Rotenburg habe aber beispielsweise mit dem „NaProBio“-Projekt bereits bewiesen, dass er sich hervorragend für Modellprojekte eigne. „Und wenn ein Projekt einen echten Mehrwert für unsere Region schafft, werde ich mich selbstverständlich dafür einsetzen, dass der Landkreis Rotenburg die Unterstützung erhält, die er verdient“, so Zobel abschließend.


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