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Ausnahmeregelung für Wölfe nicht möglich

Landkreise Cuxhaven/Osterholz (eb/pvio). Die aktuellen Wolfsrisse begründen keine Abschüsse von Wölfen. Zunächst müsse die Wolfsabwehr verbessert werden, wie das niedersächsische Umweltministerium mitteilt.

„Die andauernden Wolfsübergriffe auf Weidetiere in den Landreisen Cuxhaven und Osterholz werden von den Menschen vor Ort zu Recht als große emotionale Belastung empfunden“, wie Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies mitteilt.
Dennoch sei für den vielfach geforderten Abschuss von Wölfen, wenn gleichwohl nachvollziehbar, aktuell keine rechtliche Handlungsoption gegeben. Der strenge europarechtliche Schutz des Wolfes erlaubt grundsätzlich nur dann die Entnahme von Einzeltieren, wenn dabei mit hoher Wahrscheinlichkeit das Verursachertier bzw. ein Tier aus dem verantwortlichen Rudel getötet wird. Die zweite wichtige Voraussetzung ist, dass Wölfe einen wolfsabweisenden Herdenschutz mehrfach überwunden haben. „Das zeigt, dass weiterhin Handlungsbedarf bei den rechtlichen Regelungen auf Bundesebene besteht“, so Lies.
 
Keine sichere Rudelzugehörigkeit
 
Bei den seit Anfang des Jahres 2022 dokumentierten Nutztierschäden im Landkreis Cuxhaven konnte zwar in einer Reihe von Fällen das Individuum GW2403m nachgewiesen werden. Aktuell könne der Rüde jedoch keinem bestimmten Territorium zugeordnet werden. Ohne eine zweifelsfreie Bestimmung des schadensverursachenden Individuums und die etwaige Rudel- bzw. Territoriumszugehörigkeit sei die Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung nicht gerichtsfest möglich. Eine Abschussgenehmigung ohne gesicherte Zuordnung würde einer verwaltungsgerichtlichen Prüfung aller Voraussicht nach nicht standhalten. Die Rechtssicherheit von Entnahmen sei jedoch zwingende Voraussetzung für einen pragmatischen Umgang mit Wölfen, die ein problematisches Rissverhalten zeigen.
Um diesem Umstand zu begegnen werde aktuell über das Wolfsbüro des NLWKN ein intensiviertes Monitoring durchgeführt. Unter der Beteiligung der Wolfsberater:innen in Zusammenarbeit mit der örtlichen Jägerschaft werde gezielt nach Wolfslosung gesucht.
Nach jetzigem Stand lasse die Datenlage das Wolfsbüros vermuten, dass sich der Kern des Territoriums Garlstedt gegebenenfalls nach Nordwesten verlagert und der Rüde GW2403m sich zumindest als neues territoriales Einzeltier weiter südwestlich etabliert hat. „Das zeigt deutlich, wie eng der Spielraum und wie zum Teil wirklichkeitsfremd die Anforderungen sind“, so Lies.
 
Gebot für Weidetierhalter:innen
 
Noch entscheidender sei jedoch, dass Schäden durch Wölfe nur dann rechtlich anerkannt werden dürfen, wenn Maßnahmen zum wolfsabweisenden Schutz getroffen wurden. Trotz aller Bemühungen der Weidetierhalter:innen waren zuletzt bei den betroffenen Tierhaltungen selbst die Mindestanforderungen für einen wolfsabweisenden Grundschutz nicht erfüllt. Daher dürften die bekannten Nutztierschäden nicht als Grundlage für eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung herangezogen werden. Es sei daher ein Gebot für Weidetierhalter:innen, die Unterstützung des Landes und insbesondere der Landwirtschaftskammer wo immer möglich in Anspruch zu nehmen und den Herdenschutz zu stärken.
 
Land verspricht Unterstützung
 „Es lässt sich nicht beschönigen: Dass Wölfe in Deutschland zunehmend heimisch werden, verlangt den Menschen gerade in ländlichen Gebieten viel ab. Die Weidetierhaltung muss dabei die Hauptlast der Anpassung tragen. Zum hohen zusätzlichen Aufwand bei Erstellung und Unterhaltung eines optimierten Herdenschutzes kommt das Wissen, dass es dennoch keine hundertprozentige Sicherheit vor Rissen gibt. Und trotzdem: Wölfe, die abgeschossen werden, weil sie schlecht geschützte Weidetiere töten oder verletzen, werden in kurzer Zeit durch neu einwandernde Wölfe ersetzt. Diese Kette kann nur durchbrochen werden, wenn ein flächendeckender wolfsabweisender Schutz implementiert wird. Dabei unterstützt das Land nach Kräften. Sollte es danach trotzdem zu Übergriffen kommen, können und werden auch rechtssichere Abschüsse genehmigt werden“, so der Minister abschließend.


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