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Arbeitsschutzkontrollgesetz gilt ab 1. Januar 

Niedersachsen/Bremen (pvio). Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie zum neuen Jahr.

Um gegen die schlechten Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie vorzugehen, hat der Bundestag am Mittwoch, 16. Dezember, das Arbeitsschutzkontrollgesetz beschlossen. Kernpunkt des Arbeitsschutzkontrollgesetzes ist das von den Gewerkschaften seit Jahrzehnten geforderte Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie. Nachdem der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt hat, gilt dieses Verbot nun ab dem 1. Januar 2021. Zeitarbeit wird in der Branche ab dem 1. April 2021 auch weitestgehend verboten. Eine auf drei Jahre befristete Ausnahmeregelung macht es auf Grundlage eines Tarifvertrags möglich, Auftragsspitzen ausschließlich in der Fleischverarbeitung durch Leiharbeit aufzufangen - allerdings unter strengen Auflagen und Kontrolle.
Um die Unterbringung zu verbessern und die Arbeitnehmerrechte im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu sichern, sollen die Arbeitsschutzbehörden der Länder Betriebe häufiger kontrollieren.
Erfüllt werden mit dem Gesetz Forderungen der Gewerkschaften. Für Annette Düring, Chefin des DGB in Bremen, ist das Gesetz eine lange erhoffte Errungenschaft: „Endlich werden die Voraussetzungen für bessere Arbeits- und Wohnbedingungen geschaffen.“ Zugleich fordert sie die Landesregierungen auf, die neuen Regelungen vor Ort auch konsequent umzusetzen „, und zwar ausnahmslos.“ Ein „neuer Kontrolldruck“ müsse spürbar werden.


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