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56 Millionen Euro im Sozial-Etat des Landkreises

Landkreis Osterholz (jm). Der Sozial-Etat bleibt mit rund 56 Millionen Euro der größte Posten im Haushalt der Kreisverwaltung. An einigen Stellen gibt es in diesem Jahr mehr Geld vom Bund.

Zu den größten Kostenfaktoren gehört das Arbeitslosengeld II: Die Ausgaben werden von der Kreisverwaltung für das Jahr 2021 auf rund 16,9 Millionen Euro geschätzt. Wie auch die Ausgaben im Bereich der Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung (geschätzt 12,5 Millionen Euro), werden diese Kosten vollständing vom Bund erstattet. Ein weiterer großer Posten sind die Leistungen für Unterkunft und Heizung, sie belaufen sich auf etwa 11 Millionen Euro. Hier gibt es für die Jahre 2020 und 2021 mehr Bundesmittel: Statt wie üblich 50 Prozent, erstattet der Bund vorübergehend 75 Prozent dieser Ausgaben. Für das Sozialamt bedeutet dies 2,1 Millionen Euro mehr Einnahmen.
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz schlagen voraussichtlich mit 3,14 Millionen Euro zu Buche. Die Kreisverwaltung erwartet, dass die Fallzahlen stabil bleiben. Das Land Niedersachsen zahlt eine Pauschale zur Rückerstattung der Kosten. Tarfibedingt steigen in diesem Jahr auch die eigenen Personalkosten des Sozialamts auf 2,1 Millionen Euro.
 
Höchststand Betroffener im Sommer
 
Insgesamt prognostiziert die Verwaltung, dass die Ausgaben die Einnahmen um etwa 7 Millionen Euro übersteigen werden, gibt aber zu bedenken, dass eine seriöse Prognose wegen der unsicheren wirtschafltichen Lage vor dem Hintergrund der Corona-Krise derzeit schwierig sei. Aktuell sei die Zahl der erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfänger:innen im Landkreis mit 975 schon fast wieder auf dem Niveau vor der Krise angekommen. Im Sommer 2020 sei ein Höchststand von 1165 Betroffnen gezählt worden. Unter den aktuellen Leistungsempfänger:innen befänden sich 110 Solo-Selbstständige, mehr als die Hälfte von ihnen sei durch die Auswirkungen der Corona-Krise in Not geraten. Mit steigenden Fallzahlen rechnet die Kreisverwaltung bei der Grundsicherung im Alter und der Erwerbsminderung.


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