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18 Millionen für Beratung: Neue Förderrichtlinie tritt in Kraft

Niedersachsen (eb). Mit 18 Millionen Euro im Doppelhaushalt 2022/23 fördert das Land Niedersachsen landesweit die Arbeit der Beratungsstellen für Menschen mit Migrationsgeschichte.

Damit soll das umfangreiche Netz aus Beratungsstellen im Bundesland unterstützt werden. Das Angebot der Migrationsberatungsstellen - aktuell sind es 112 in Niedersachsen - umfasst beispielsweise die Beratung in aufenthalts- und sozialrechtlichen Fragen oder zum Bildungs- und zum Gesundheitssystem. Die rund 300 beschäftigten Fachkräfte leisten Hilfe zur Selbsthilfe und unterstützen bei der Integration in Bildung, Ausbildung und Beruf. Hinzu kommt eine unabhängige Asylverfahrensberatung.
Die Landesförderung ergänzt die des Bundes, die in erster Linie auf neu Zugewanderte abzielt. Die jetzt veröffentlichte novellierte Richtlinie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft und gilt bis zum Jahresende 2026. Träger können Förderanträge für 2023 beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie stellen. Mehr Infos unter https://soziales.niedersachsen.de/startseite/soziales_amp_gesundheit/migration_und_teilhabe/migrationsberatung/migrationsberatung-106703.html.


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