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Wölfe dürfen „entnommen“ werden

Landkreise Cuxhaven und Osterholz. (eb). Der Kreispolitiker und Schiffdorfer CDU Fraktionschef, Dr. Denis Ugurcu, begrüßt ausdrücklich die Entscheidung der zuständigen Behörde, NLWKN, zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Entnahme zweier Wölfe.

Bild: Dennis Wachtel

Die Ausnahmegenehmigung auf Entnahme eines Wolfes für das Schiffdorfer Rudel im Landkreis Cuxhaven und das Garlstedter Rudel im Landkreis Osterholz wurde erteilt und gilt bis zum 31. März 2022. „Es ist der richtige und notwendige Schritt, um die Situation in beiden Landkreisen in den Griff zu bekommen“, sagt Ugurcu. Aus diesem Grunde habe er seinerzeit beim Umweltministerium einen entsprechenden Antrag schriftlich im Rahmen meines offenen Briefes gestellt. Die wirtschaftlichen Schäden für die Landwirte seien einerseits außerordentlich hoch gewesen und die Sorgen in der Bevölkerung andererseits nach den letzten Wolfsrissen spürbar gestiegen. Daher sei die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ein zwingender und notwendiger Schritt. „Ich hoffe sehr, dass die Situation sich dann nachhaltig verbessert“, so Ugurcu.
Aus seiner Sicht sei die Erteilung der Ausnahmegenehmigung verhältnismäßig und erforderlich sowie vom Bundesrecht gedeckt, sodass rechtssicher die Entnahme des Wolfes in Schiffdorf und Garlstedt vollzogen werden könne.


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