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Vogelgrippe im Kreis Rotenburg

Landkreis Rotenburg (eb). Die Tiere eines Hobbygeflügelhalters aus der Gemeinde Reeßum wurden bereits getötet.

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Die von den Amtstierärzten des Landkreises durchgeführte Risikobewertung kam zu dem Ergebnis, dass keine weiteren behördlichen Maßnahmen für die übrigen geflügelhaltenden Betriebe innerhalb der Sperrzone angeordnet werden müssen.

In der Gemeinde Reeßum wurde kürzlich der Ausbruch der aviären Influenza bei einem Hobbygeflügelhalter festgestellt. Die Tiere selbst wurden bereits durch die Amtstierärzte mittels Injektion einer Überdosis eines Schlafmittels getötet.

Es wurde zudem eine Sperrzone eingerichtet, die aus einer Schutzzone mit einem Drei-Kilometerradius und einer Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern besteht. Die Karte befindet sich auf der Homepage des Landkreises (www.lk-row.de).

Die neuen Rechtsvorschriften erlauben unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen innerhalb der Sperrzonen, die den Veterinärämtern die Möglichkeit eröffnet, von Maßnahmen innerhalb der Zonen abzusehen. Diese Möglichkeit hat das Veterinäramt geprüft und die von den Amtstierärzten des Landkreises im aktuellen Fall durchgeführte Risikobewertung kam zu dem Ergebnis, dass keine weiteren behördlichen Maßnahmen für die übrigen geflügelhaltenden Betriebe innerhalb der Sperrzone angeordnet werden müssen.

Da aktuell der Vogelzug noch anhält, bittet das Veterinäramt alle Personen, die Geflügel halten, um besondere Vorsicht und um die unbedingte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen (z.B. gesondertes Schuhwerk für den Stall und Außenbereich, Schutzkleidung, Schutz der Haltung vor Wildvögeln, kein Zutritt für fremde Personen, etc.). Detailinformationen finden Interessierte unter www.tierseucheninfo.niedersachsen.de unter den Stichworten „Geflügel Verhaltensregeln“.


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