Mareike Kerouche

Soziale Kontakte beschränken

Landkreis (eb). Um die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zu verlangsamen, hat der Landkreis auf Weisung des niedersächsischen Sozialministeriums eine weitere Allgemeinverfügung erlassen, etliche Einrichtungen sollen für den Publikumsverkehr geschlossen werden.

Die Bevölkerung muss sich damit auf weitere Einschränkungen sowohl im öffentlichen als auch privatem Bereich einstellen. Veranstaltungen über 50 Personen sind ab sofort verboten, viele Geschäfte müssen schließen.
Darunter fallen:
• Bars, Clubs, Kulturzentren, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
• Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen und unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von Eigentumsverhältnissen
• Messen, Ausstellungen, Kinos, Zoos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
• Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
• der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen und ähnliche Einrichtungen
• Alle Spielplätze einschließlich Indoor-Spielplätze
• alle Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center, einschließlich der Verkaufsstellen in Einkaufscentern.
Ausdrücklich ausgenommen von der Schließung sind:
• der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf,
• Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, der Großhandel und
• Dienstleister aus dem Gesundheitsbereich.
Restaurants und Speisegaststätten sind generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen. Für den Betrieb gelten bestimmte Auflagen.
Weitere Einschränkungen finden sich in der Allgemeinverfügung. Sie gilt ab sofort und ist befristet bis einschließlich Sonnabend, den 18.04.2020. Eine Verlängerung ist möglich. Die Allgemeinverfügung im genauen Wortlaut ist auf der Internetseite des Landkreises unter www.lk-row.de/corona abrufbar.
Das Gesundheitsamt bittet noch einmal darum, auch beim Einkaufen auf eine gute Händehygiene, korrekte Hustenetikette (Husten in die Armbeuge, Benutzung von Einmaltaschentüchern mit sofortiger Entsorgung) und das Einhalten eines Mindestabstandes (ca. 1 bis 2 Meter) von krankheitsverdächtigen Personen zu achten. Grundsätzlich wird dazu empfohlen, auf die Sitte des Händeschüttelns zu verzichten.


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