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Mareike Kerouche

Seminar Richtig abmahnen

Stade (agv). Unpünktlichkeit, verspätete Krankmeldungen und AU-Bescheinigungen, Arbeitsverweigerung, schlechte Arbeitsleistung, private Telefonate, private Internetnutzung, und vieles mehr: Die Liste von Umständen, die den Arbeitgeber über eine Kündigung nachdenken lassen, ist lang.

Die vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung dafür aufgestellten Voraussetzungen sind zahlreich und kompliziert. Eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung ist gemäß der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung unwirksam, sofern ihr keine formal korrekte einschlägige Abmahnung vorausgegangen ist.
Die Rechtsprechung stellt hier hohe Anforderungen. Ist die Abmahnung unwirksam, wäre eine hierauf gestützte Kündigung nicht gerechtfertigt.
Um diesen Risiken vorzubeugen benötigt jeder Arbeitgeber Grundkenntnisse, die bei der Erstellung einer Abmahnung beachtet werden müssen. Welche Verhaltensweisen sind überhaupt abmahnungs- oder kündigungsrelevant? Wie wird eine Abmahnung rechtssicher formuliert? Welches mildere Mittel ist vor einer Abmahnung denkbar? Was passiert nach der Abmahnung?
Dieses Seminar vermittelt den Un-ternehmen dieses Know-How auf anschauliche Weise anhand vieler Beispiele und Muster.
Der Diskussion von Fallbeispielen aus dem Teilnehmerkreis wird genügend Raum gegeben, damit keine Fragen offen bleiben. Umfangreiche Arbeitsunterlagen mit zahlreichen Checklisten und Mustern ermöglicht es den Teilnehmern, die gewonnenen Erkenntnisse unmittelbar auf die betriebliche Praxis zu übertragen und erfolgreich anzuwenden.
Der Arbeitgeberverband Stade Elbe-Weser-Dreieck e.V. lädt zur nächsten Seminarveranstaltung „Abmahnung rechtssicher formulieren“ am 23. September um 9 bis 11 Uhr bei der Volksbank eG Osterholz-Scharmbeck, Geschäftsstelle Bremervörde, Alte Straße 17, ein. Referent ist Rechtsanwalt Tobias Wilkens.
Anmeldungen von Arbeitgebern, Personal- und Rechtsabteilungen werden über die Verbandsge-schäftsstelle unter der Telefonnummer 04141/4101-0 erbeten.


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