Schulanmeldungen - Für Rhade und Selsingen
Selsingen (eb). Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (§ 64 NSchG) sind alle Kinder, die bis zum 30. September 2020 das sechste Lebensjahr vollenden, für das Schuljahr 2020/2021 schulpflichtig.
Für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 30. September 2020 vollenden, können die Erziehungsberechtigten die Einschulung durch schriftliche Erklärung, die bis zum 1. Mai 2020 bei der zuständigen Grundschule abzugeben ist, um ein Jahr hinausschieben. Trotzdem gelten auch diese Kinder als schulpflichtig und müssen angemeldet werden. Außerdem können die sogenannten „Kann-Kinder“, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.
Für alle der genannten Kinder gilt: Die Erziehungsberechtigten im Einzugsbereich der Grundschule Selsingen und der Grundschule Rhade werden gebeten, ihre schulpflichtig werdenden Kinder in der für sie zuständigen Grundschule anzumelden. Geburtsurkunde oder Stammbuch muss mitgebracht werden. Darüber hinaus muss bei einer abweichenden Sorgerechtsregelung ein schriftlicher Nachweis mitgebracht werden.
Die Grundschule Selsingen (Im Sick 6) nimmt die Anmeldungen zu folgenden Zeiten entgegen:
25. April 2019 von 14 bis 17 Uhr
26. April 2019 von 9 bis 12 Uhr. Die für die Anmeldung erforderlichen Formulare können ab dem 5. April 2019 auf der Internetseite www.grundschule-selsingen.de heruntergeladen werden. Diese können ausgefüllt und unterschrieben zur Schulanmeldung mitgebracht werden.
Die Grundschule Rhade (Am Sportplatz 2) nimmt die Anmeldungen zu folgenden Zeiten entgegen: 29. April 2019 von 7.30 bis 9.30 Uhr.