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Mareike Kerouche

Regionale Kulturförderung Anträge beim Landschaftsverband Stade

Landkreis (eb). Seit dem 1. Januar 2005 sind - in Nachfolge der früheren Bezirksregierungen - die niedersächsischen Landschaften und Landschaftsverbände, die Region Hannover und die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz zuständig für die regionale Kulturförderung des Landes Niedersachsen.

Alle Anträge auf Förderung von Kulturprojekten aus Landesmitteln bis zu einer Antragsgrenze von 10.000 Euro (also 9.999,99 Euro) sind an den jeweils zu-ständigen Landschaftsverband zu richten, im Elbe-Weser-Dreieck also an den Landschaftsverband Stade. Sie werden vom Landschaftsverband fachlich beurteilt, beraten und entschieden; Entscheidungsgremium ist der Vorstand des Landschaftsverbandes.
Der Landschaftsverband Stade ist zuständig für die regionale Kulturförderung im Gebiet der Landkreise Cuxhaven, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade und Verden. Im Jahr 2020 können für die regionale Förderung von Kulturprojekten voraussichtlich insgesamt circa 300.000 Euro durch den Landschaftsverband Stade im Elbe-Weser-Dreieck vergeben werden.
Gegenstand dieser vom Landschaftsverband Stade betreuten Kulturförderung des Landes sind regional bedeutende Projekte in den Bereichen Bildende Kunst (ohne individuelle Künstlerförderung), Kunstschulen, Literatur, Niederdeutsche Sprache, Museen, Musik, Soziokultur, Theater und Theaterpädagogik. Schwerpunkte der Fördertätigkeit im Elbe-Weser-Dreieck sollen unter anderem sein:
- Projekte, die Jugendliche an das aktive Musizieren heranführen
- Projekte zur zeitgenössischen Musik und zur Orgelkultur
- innovative Projekte (Ausstellungen) der zeitgenössischen Kunst,
- Projekte zur Kunstgeschichte des Elbe-Weser-Dreiecks,
- Projekte zur Leseförderung von Kindern und Jugendlichen
- Produktionen des freien professionellen Theaters,
- theaterpädagogische Projekte in hoch- und niederdeutscher Sprache,
- Schwerpunktbildung, Neukonzeptionierung und Professionalisierung von Museen,
- Projekte der außerschulischen kulturellen Jugendbildung
- Projekte zur Qualifizierung des künstlerischen Nachwuchses
- Orts- oder spartenübergreifende Kooperationen.
Von der Förderung mit regionalen Landesmitteln ausgeschlossen sind Brauchtumsfeste, Druckkostenzuschüsse für Heimatchroniken, bauliche Maßnahmen sowie Projekte der Denkmalpflege und der Erwachsenenbildung. Förderempfänger können gemeinnützige Vereine, andere privatrechtliche Träger und Kommunen sein. Voraussetzung für eine Förderung ist ein schriftlicher Antrag an den Landschaftsverband mit genauer Projektbeschreibung, Festlegung der Ziele des Projektes und detailliertem Kosten- und Finanzierungsplan. Förderleitlinien und Antragsformular des Landschaftsverbandes sind einsehbar und herunterladbar unter www.landschaftsverband-stade.de/Förderungen.
Anträge für die regionale Kulturförderung für das Jahr 2020 sollen möglichst bis zum 30. November 2019 beim Landschaftsverband vorliegen. Die Förderentscheidungen über die Anträge sollen bis Mitte Februar 2020 getroffen werden. Für regionale Projekte, die in der zweiten Jahreshälfte stattfinden, gibt es eine weitere Antragsfrist für dann noch vorhandene Mittel bis 31. Mai 2020.


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