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Lena Stehr

Noch keine Engpässe in den Kliniken in der Region

Landkreis. Rund die Hälfte der Kliniken in Deutschland meldet aufgrund der Corona-Pandemie inzwischen Engpässe, teilte RKI-Chef Lothar Wieler am Donnerstag in Berlin mit. Häufigster Grund sei das Personal, das zum Teil ebenfalls erkranke oder in Quarantäne müsse. Wir wollten wissen, wie die Lage in den Krankenhäusern in Bremervörde und Osterholz-Scharmbeck ist.
In den Krankenhäusern in der Region ist aktuell noch ausreichend Platz für Covid-19-Patient*innen.  Foto: Adobe Stock/Elroi

In den Krankenhäusern in der Region ist aktuell noch ausreichend Platz für Covid-19-Patient*innen. Foto: Adobe Stock/Elroi

Dagmar Michaelis von der OsteMed Klinik Bremervörde teilt mit, dass der Anteil der Patient*innen, die nicht intensivmedizinisch betreut werden müssen, deutlich überwiege. Die Betroffenen seien eher stationär behandlungsbedürftig.
Auf der extra eingerichteten Covid-Station, auf der Erkrankte und Verdachtsfälle untergebracht sind, befänden sich zurzeit vier Personen, auf der Intensivstation keine.
 
Ausreichend Intensiv-Pflegekräfte
 
Grundsätzlich könnten maximal circa 27 Covid-Patient*innen behandelt werden, wenn parallel kein Personalausfall bestehe. Derzeit seien „noch ausreichend“ Intensiv-Pflegekräfte vorhanden und die Kapazitäten in der gegenwärtigen Lage noch nicht ausgeschöpft. Jedoch seien Schnelltests nicht sicher kalkulierbar und die bestehenden Laborkapazitäten würden zügig knapper.
 
Routinierte Abläufe
 
Positiv bewertet die Pflegedirektorin den regen, über die eigene Klinik hinausreichenden, fachlichen Austausch. Man wisse inzwischen sehr viel mehr über die Erkrankung und viele Abläufe im Umgang mit den Patient*innen seien zur Routine geworden.
Von der Politik fordert Michaelis vor allem Rahmenbedingungen für Kliniken, die dem sachlichen und personellen Mehraufwand gerecht werden.
 
Nur ein Fall auf der Intensivstation
 
Im Kreiskrankenhaus Osterholz befinden sich aktuell acht Personen in stationärer Behandlung, eine davon auf der Intensivstation, teilt Landkreis-Sprecherin Jana Lindemann mit. Dabei sei zu erwähnen, dass nur in Einzelfällen die Coronainfektion als solche der Grund für die stationäre Behandlung sei. Oftmals lägen zusätzlich andere Erkrankungen vor.
Insgesamt könnten auf der Intensivstation zwei Coronapatient*innen bzw. bei „Runterfahren des Regelbetriebes“ bis zu sechs betreut werden, davon drei mit maschineller Beatmung. Auf der Allgemeinstation könnten bis zu zehn Corona-Patient*innen betreut werden - bei reduziertem Regelbetrieb auch doppelt so viele.
 
Personal teilweise selbst in Quarantäne
 
Den Mitarbeiter*innen des Kreiskrankenhauses, die alle mit großem Elan arbeiten, werde aktuell sehr viel abverlangt, da die Versorgung von Coronapatient*innen mit einem sehr hohen Aufwand verbunden sei, betont Lindemann. Die umfangreichen Schutzmaßnahmen seien arbeitsintensiv. Auch sei das Krankenhauspersonal teilweise von Quarantäne betroffen, weil es im Umfeld Coronainfektionen gegeben habe - diese Ausfälle müssten kompensiert werden.
Ingesamt seien 20 Mitarbeiter*innen fest auf der Intensivstation beschäftigt, aktuell reiche das Personal aus.
Die Politik solle vor allem an den Maßnahmen festhalten, die die Ausbreitung des Coronavirus verhindern, fordern die Verantwortlichen des Kreiskrankenhauses. Wichtig sei zudem eine finanzielle Absicherung der zusätzlichen Kosten bzw. der entstehenden Einbußen durch die Reduzierung des Regelbetriebes sowie die Gegenfinanzierung der notwendigen personellen Ressourcen.
 
Neue Quarantäne-Verordnung
 
Um dem steigenden Infektionsgeschehen Herr zu werden, setzt der Landkreis Rotenburg seit einer Woche auf aktive Unterstützung aus der Bevölkerung und hat dafür eine neue Allgemeinverfügung zur häuslichen Quarantäne herausgegeben.
Wer positiv auf Covid-19 getestet wurde, muss sich jetzt - unabhängig von einer offiziellen Mitteilung des Gesundheitsamtes - sofort selbst in häusliche Quarantäne begeben, darf die Wohnung nicht verlassen und auch keinen Besuch außerhalb des eigenen Hausstandes empfangen.
 
Kontakte selbst informieren
 
Die infizierte Person muss zudem umgehend selber ihre Kontaktpersonen informieren und dem Gesundheitsamt deren Kontaktdaten mitteilen. Die Kontaktpersonen unterliegen der Beobachtung durch das Gesundheitsamt und haben dessen Anordnungen Folge zu leisten. Das heißt auch, dass die Mitarbeiter*innen des Gesundheitsamtes im Bedarfsfall Untersuchungen durchführen dürfen und dafür die Personen vorladen können.
Aufgehoben werden kann die Quarantäne ausschließlich durch eine telefonische Benachrichtigung durch das Gesundheitsamt.
 
Kontaktverfolgung auf Hochtouren
 
Auch im Landkreis Osterholz werde angesichts der relativ stabil hohen Infektionslage eine neue Allgemeinverfügung nicht ausgeschlossen, teilt Jana Lindemann mit. Bislang sei es aber überwiegend gelungen, die bestätigten Laborergebnisse eines Tages noch am selben Tag telefonisch zu übermitteln und die Betroffenen über die Quarantäneerfordernis zu unterrichten. Die Kontaktverfolgung arbeite derzeit sieben Tage die Woche.
 
Lohn wird weitergezahlt
 
Wer positiv auf Covid-19 getestet wurde und in Quarantäne ist, bekommt übrigens vom Arbeitgeber sein Gehalt weitergezahlt, unabhängig davon, ob er tatsächlich erkrank ist oder nicht. Nach § 56 Infektionsschutzgesetz kann sich der Arbeitgeber die Kosten bei der zuständigen Behörde (z. B. dem Gesundheitsamt) des jeweiligen Bundeslandes erstatten lassen.
 
Kein Recht auf präventives Homeoffice
 
Doch wie verhält es sich, wenn man sich präventiv in Quarantäne und ins Homeoffice begeben möchte, weil ein enger Kontakt sich womöglich mit Covid-19 infiziert haben könnte?
Tim Jesgarzewski, Fachanwalt für Arbeitsrecht, aus Osterholz-Scharmbeck, stellt klar: „Ein Recht, sich eigenmächtig in das Homeoffice zu begeben, hat der Arbeitnehmer nicht. Einfach der Arbeit fernbleiben geht also nicht. Wenn bei einem Angehörigen oder einer Kontaktperson „nur“ ein Verdacht auf eine Infektion besteht, das Ergebnis aber noch nicht feststeht, muss rechtlich gesehen weitergearbeitet werden. Zu raten ist aber, das offene Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen. Dieser wird vielfach aus Gründen des vorbeugenden Schutzes anderer Arbeitskollegen oder Kunden eine kurzfristige Freistellung unter Fortzahlung des Entgeltes sehr ernsthaft in Erwägung ziehen.“


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