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Neue Allgemeinverfügung ab 7. November

Landkreis Rotenburg (eb). Der Landkreis hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die Regelungen zur häuslichen Quarantäne und die Information der Kontaktpersonen betreffen. Die Allgemeinverfügung gilt ab Samstag, 7. November.

Im Falle eines positiven Befundes galt bisher die Regelung, dass eine betroffene Person auf die Kontaktaufnahme des Gesundheitsamtes gewartet hat und dabei die offizielle Mitteilung zur Quarantäne bekam. Das Gesundheitsamt ermittelte daraufhin die Kontaktpersonen und informierte diese.
Aufgrund der steigenden Fallzahlen wird dieses Verfahren nun geändert. Sobald eine Person von einem positiven Befund erfährt, muss sie sich sofort in häusliche Quarantäne begeben, darf die Wohnung nicht verlassen und auch keinen Besuch außerhalb des eigenen Hausstandes empfangen.
Die infizierte Person muss nun umgehend selber ihre Kontaktpersonen informieren und dem Gesundheitsamt deren Kontaktdaten mitteilen. Sie unterliegen der Beobachtung durch das Gesundheitsamt und haben dessen Anordnungen Folge zu leisten. Das heißt auch, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes im Bedarfsfall auch Untersuchungen durchführen dürfen und dafür die Personen vorladen können.
Wer in Quarantäne ist, muss zweimal pro Tag die Körpertemperatur messen, seine Daten wahrheitsgemäß notieren und diese auf Anfrage auch vorzeigen. Die Kontakte zu anderen Personen sind soweit möglich zu unterbinden. Im Haushalt sollte nach Möglichkeit eine zeitliche und räumliche Trennung von anderen Haushaltsmitgliedern eingehalten werden.
Sollte jemand ärztliche Hilfe benötigen, ist das medizinische Personal vorab über den Befund zu informieren.
Die Quarantäne endet nicht automatisch, sondern die Beendigung erfolgt ausschließlich durch eine telefonische Benachrichtigung durch das Gesundheitsamt.
„Aufgrund der steigenden Fallzahlen verstreicht zurzeit teilweise wertvolle Zeit zwischen der Nachricht über einen positiven Befund und der Anordnung der Quarantäne. Viele Menschen haben sich nach einem solchen Befund bisher freiwillig isoliert und ihre Kontaktpersonen benachrichtigt, sodass eine weitere Ansteckungsgefahr nicht mehr gegeben war. Es gibt aber auch Infizierte, bei denen das nicht der Fall war oder die einfach nicht richtig informiert und unsicher waren, was so ein Befund bedeutet.“, so Landrat Luttmann. „Mit der neuen Allgemeinverfügung wollen wir erreichen, dass sich eine positiv getestete Person sofort in Quarantäne begibt und die Menschen in ihrem Umfeld informiert, sodass das Virus an dieser Stelle nicht noch weiterverbreitet werden kann.“
Der Text der Allgemeinverfügung ist unter www.lk-row/vorschriftencorona zu finden. Dort sind auch die Merkblätter „Hinweise für Personen bei denen SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde“, „Hinweise für SARS-CoV-2 Kontaktpersonen“, „Hinweise zur Kontaktpersonennachverfolgung“ und eine Liste zum Eintragen der Kontaktpersonen eingestellt, an denen sich Fall- und Kontaktpersonen orientieren können.


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