Mareike Kerouche

In Kraft getreten - Haaßeler Bruch

Landkreis (eb). Die Verordnung über das Naturschutzgebiet wurde am 13. Dezember 2019 vom Kreistag beschlossen und ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.

Beim „Haaßeler Bruch“ handelt es sich um ein 120 Hektar großes Gebiet nordwestlich von Anderlingen in der Samtgemeinde Selsingen. Das Naturschutzgebiet ist ein Teilbereich eines breiten, weitestgehend unzerschnittenen und im Wesentlichen noch naturnah ausgestatteten, landschaftsprägenden Bachtals mit alt- und totholzreichen, zum Teil quelligen und strukturreichen Feuchtwaldbereichen, die weiter nördlich auf ansteigendem Gelände in Eichen-Mischwald im Wechsel mit Buchenwald übergehen. Daran schließen sich überwiegend standortfremde Nadelholzbestände aus Fichte und Lärche mit kleineren Buchenaltholzinseln an. Teile des Waldkomplexes sind historisch alte Waldstandorte.
Im Nordosten befindet sich artenreiches Feucht- und Nassgrünland mit eingestreuten Sümpfen, gegliedert durch naturnahe Feldgehölze und Hecken. Der Bereich wird extensiv als Weide oder Mähgrünland genutzt. Im Osten liegen Birken-, Moor- und Bruchwald mit regenerierenden Torfstichen. Im Süden und Westen wechseln sich extensiv genutztes artenreiches Grünland mit Intensivgrünland und einer größeren Ackerfläche ab.
Das Naturschutzgebiet hat eine sehr hohe Bedeutung für gefährdete Tier- und Pflanzenarten. Die bewaldeten und von entwässertem Hochmoor geprägten Bereiche sind wichtige Lebensräume für vornehmlich waldbewohnende Tierarten, das landwirtschaftlich genutzte Offenland für Wiesenvögel und Heckenbewohner.
Die Naturschutzgebietsverordnung, bestehend aus Text und Karten, ist bei der Samtgemeinde Selsingen, beim Landkreis Rotenburg (Wümme) sowie auf der Internetseite des Landkreises unter www.lk-row.de - Bürgerservice - Natur und Umwelt - Naturschutz - Naturschutzgebiete einzusehen.
Foto: eb


UNTERNEHMEN DER REGION