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Hochwasserhilfe

Anträge für akute Hochwasserhilfen können bis zum 22. März beim Landkreis gestellt werden.

Landkreis Rotenburg (eb). Nach der Freigabe der Mittel für akute Hochwasserhilfen durch den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages können Privathaushalte im Landkreis Rotenburg (Wümme) diese jetzt beantragen. Die entsprechende Förderrichtlinie des Landes Niedersachsen dafür ist ab dem 24. Januar 2024 gültig.

Die Anträge können bis zum 22. März 2024 beim Landkreis Rotenburg (Wümme) gestellt werden. Wichtig: Die Soforthilfe ist als Beitrag zur finanziellen Überbrückung für akute Notlagen gedacht – entstanden etwa bei der privaten Unterkunft oder durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen (Hausrat) oder ähnliches. Eine finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden, auf landwirtschaftlichen Flächen oder in Unternehmen kann aus dieser Richtlinie nicht geleistet werden.

Weitere Informationen gibt es auch auf der Internet-Seite der Landesregierung www.niedersachsen.de (unter FAQ).


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