Hier wird nicht geraucht
Viele Menschen kennen es sicher noch von früher: es wurde quasi überall geraucht und auch die Werbung für die kleinen Glimmstängel sah man an jeder Straßenecke. Zwischen 1970 und 1990 stieg in Deutschland die Herstellung von Zigaretten auf 30 Milliarden Stück an.
Erst am 22. Januar 1997 stellte das Bundesverfassungsgericht fest: „Rauchen verursacht Krebs“. Von da an wurden die Warnhinweise auf den Schachteln Pflicht. EU-weit wurden die Warnhinweise dann 2003 eingeführt.
Auch die Lufthansa reagierte auf die Veränderungen und untersagte ab 1998 das Rauchen auf allen Flügen. Zwei Drittel der Passagiere bevorzugten rauchfreie Flüge, gab das Unternehmen bekannt.
Im Jahr 2007 setzten sich die Gegner:innen des Rauchens dann endgültig durch und das Nichtraucherschutzgesetz war geboren. Es untersagt das Rauchen in öffentlichen Verkehrsmitteln und öffentlichen Gebäuden wie Krankenhäuser, Schulen oder Behörden. Doch die Tabakindustrie setzte sich insofern durch, dass die Bundesländer selbst entscheiden konnten, wie weit das Gesetz greift.
Seit 2017 herrscht nun in allen Bundesländern ein Rauchverbot, jedoch in unterschiedlichem Umfang. In Niedersachsen beispielsweise gilt das Verbot in Gaststätten nur, wenn die Fläche mehr als 75 Quadratmeter beträgt - kleinere Gaststätten werden nicht gezwungen, einen eigenen Raucherraum einzurichten. Sie können selbst entscheiden, ob sie das Rauchen verbieten wollen und müssen dies entsprechend ausschildern.
Im Jahr 2016 kam dann erneut eine Veränderung des Gesetzes, die auf EU-Richtlinien zurückgeht. Mit sogenannten Schockfotos auf den Schachteln sollten die Leute vom Rauchen abgeschreckt werden.
Tabakfreie Umgebung schaffen
In Europas Plan gegen Krebs wurde festgelegt, dass bis 2040 eine tabakfreie Generation geschaffen werden soll, in der weniger als fünf Prozent der Bevölkerung rauchen oder den Tabak auf sonstigem Wege konsumieren. In Europa ist Tabak noch immer der größte Risikofaktor für Krebserkrankungen. Mehr als ein Viertel der Krebstoten in der EU, Norwegen und Island ist auf das Rauchen zurückzuführen. EU-Gesundheitsministerin Stella Kyriakides gab an, dass in der EU jedes Jahr 700.000 Menschen ihr Leben aufgrund des Tabakkonsums verlieren. Unter ihnen seien Zehntausende, die durch passives Rauchen sterben. „In einer Europäischen Gesundheitsunion haben wir die Pflicht, unsere Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Kinder und Jugendliche, vor schädlichem Rauch und schädlichen Emissionen zu schützen“, sagt Kyriakides.
Die EU-Kommission legt den Mitgliedsstaaten nun nahe, dass sie die aktuell geltenden Empfehlungen des EU-Rates über rauchfreie Umgebungen überarbeiten und auf einige Außenbereiche ausweiten. Die bisherige Empfehlung ist aus dem Jahr 2009 und besagt, dass rauchfreie Zonen in öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen, am Arbeitsplatz und in öffentlichen Verkehrsmitteln geschaffen werden sollen. Außerdem werden Maßnahmen zum Schutz von Jugendlichen und Kindern befürwortet.
Die Erweiterung soll sich auf Spielplätze, Vergnügungsparks, Schwimmbäder, Außenbereiche von Schulen und weiteren Bildungseinrichtungen sowie Haltestellen und Bahnhöfe ausdehnen.
Unterstützung aus der Region
Die Integrierte Gesamtschule Osterholz-Scharmbeck unterstützt die neusten Vorschläge der EU-Kommission vollumfänglich. Schon jetzt bestehe ein klares Rauchverbot auf dem gesamten Schulgelände, welches sowohl die Schüler:innen als auch die Lehrkräfte betreffe. „Dies betrifft nicht nur die Schulgebäude selbst, sondern schließt auch alle Außenbereiche wie Pausenhöfe und Sportanlagen ein“, erklärt Gesamtschuldirektorin Margarete Kloppenborg.
Auch für Eltern und Besucher:innen gelte das Rauchverbot im Bereich der Schule. Schwieriger wird es mit dem Parkplatz. „Obwohl wir als Schulleitung keinen direkten Einfluss auf das Verhalten in privaten Fahrzeugen oder auf dem Parkplatz haben, appellieren wir an das Verantwortungsbewusstsein der Eltern und bitten, das Schulgelände vollständig rauchfrei zu halten“, so Kloppenborg weiter.
Bei der Grundschule Klenkendorfer Mühle in Brillit stelle sich die Frage nach einem Rauchverbot auf dem Außengelände gar nicht. Schon lange sei das Rauchen auf dem Schulgelände bei schulischen Veranstaltungen und bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule verboten. „Selbstverständlich halten sich Lehrer, Mitarbeiter und auch Eltern an unserer Schule an diese Vorgabe. Eine gezielte Kontrolle ist nicht notwendig“, sagt Schulleiter Thomas Schröder.
Der Landkreis Osterholz begrüße eine Ausweitung der rauchfreien Zonen, allein schon vor dem Hintergrund der schädlichen Folgen. Doch „die Kontrolle der Einhaltung des Rauchverbots ist mit Blick auf beschränkte personelle Ressourcen der Polizei und der Ordnungsämter höchstens stichprobenartig möglich“, erklärt Landkreissprecher Sven Sonström. Deshalb sei es umso wichtiger, dass sich die Gesellschaft gesamtheitlich darauf einige, nicht in der Nähe von nicht rauchenden Personen zu rauchen.
Das Krankenhaus Osterholz, welches vom Landkreis betrieben wird, ist ein rauchfreies Krankenhaus. Sowohl im Gebäude als auch auf dem Gelände sei das Rauchen grundsätzlich verboten. Für Raucher:innen gibt es jedoch einen Unterstand, den auch die rauchenden Mitarbeitenden nutzen können.
Ähnlich verhält es sich mit dem OsteMed Klinikum Bremervörde. Das Klinikgelände ist seit vielen Jahren rauchfrei, mit der Ausnahme von einigen Raucherzonen. Die Mitarbeitenden dürfen sowohl diese Zonen als auch separate Bereiche nutzen. 1996 war das noch anders. Zu der Zeit konnten Schwangere auf der gynäkologischen Station noch rauchen. Insgesamt spricht sich das OsteMed Klinikum für die Erweiterung von rauchfreien Zonen aus. „Nur so können Menschen - und insbesondere Kinder - vor dem Passivrauchen geschützt werden“, erklärt Daniel Hajduk von den Elbe Kliniken Stade-Buxtehude.
Wer ist zuständig?
Mit Blick auf die Umsetzung von erweiterten rauchfreien Zonen wird schnell klar: so einfach ist das gar nicht. Laut dem Landkreis Rotenburg sei für den Schutz von Nichtrauchern das jeweilige Bundesland mit dem eigenen Nichtraucherschutzgesetz zuständig. Doch die Umsetzung selbst bleibe an den kommunalen Ordnungsämtern hängen. Die Kommunen seien beispielsweise für ein Rauchverbot auf Spiel- und Sportplätzen verantwortlich.
Die Bahnhöfe wiederum liegen in der Verantwortung der Deutschen Bahn. Die Sprecherin der Deutschen Ban erklärt, dass nichtrauchende Reisende seit 2007 durch ein generelles Rauchverbot an den Bahnhöfen geschützt seien.
„Das Rauchen ist seitdem nur noch in speziell gekennzeichneten Bereichen erlaubt“, so die Sprecherin. Bei Verstößen gegen das Verbot könne die Deutsche Bahn ein Hausverbot für den jeweiligen Bahnhof erteilen. Doch da die Polizei für die Durchsetzung des Nichtraucherschutzgesetzes verantwortlich sei, bleibt die Frage, wie oft das in der Praxis wirklich geschieht.