Seitenlogo
eb

Geplantes Naturschutzgebiet

Landkreis (eb). Ein Teil des FFH-Gebiets Nummer 030 „Oste mit Nebenbächen“ soll als Naturschutzgebiet „Ostetal mit Nebenbächen“ ausgewiesen werden. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit startet ab sofort. Bis zum 16. April können die Verordnungsentwürfe und Karten eingesehen und Einwände geäußert werden.

Das geplante Naturschutzgebiet reicht von Sittensen über Weertzen, Heeslingen, Godenstedt, Sandbostel und Spreckens bis zur Stadt Bremervörde und umfasst die Oste mit ihrer Niederung. Außerdem sind Teile der Nebengewässer Kuhbach, Obeck, Röhrsbach, der Knüllbach bis Steddorf, die Twiste bis zur Verbindungsstraße Sassenholz-Anderlingen und die Bade bis Badenstedt samt Niederungsbereichen und bestimmten anliegenden Moor- und Waldflächen von der geplanten Naturschutzgebietsverordnung umfasst.
Insgesamt hat das Naturschutzgebiet eine Größe von circa 2.668 Hektar. Es handelt sich um ein Fließgewässernetz mit grünlandgeprägten, vielfältig strukturierten Talräumen mit Vorkommen von Moor-, Au-, Eichen- und Buchenmischwäldern, Röhrichten, Seggenriedern, Uferhochstaudenfluren und größeren Moorkomplexen. Das geplante Naturschutzgebiet ist ein Lebensraum für eine Vielzahl von seltenen Tier- und Pflanzenarten, wie der Grünen Flussjungfer und dient unter anderem auch als wichtige Vernetzungsstruktur, zum Beispiel für den Fischotter.
Im Kreishaus in Rotenburg (Wümme) kann der Verordnungsentwurf mit Begründung und Karten während der Dienstzeiten montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr im Zimmer 248 eingesehen werden. Sie sind auch auf der Internetseite des Landkreises unter www.lk-row.de/naturschutzgebiete zu finden. Dort befinden sich außerdem Luftbilder des geplanten Naturschutzgebiets zur besseren Orientierung.
Zusätzlich liegt der Verordnungsentwurf mit Begründung und Karten in der Zeit vom 17. März bis zum 16. April bei den betroffenen Samtgemeinden Sittensen, Zeven, Tarmstedt, Selsingen, der Gemeinde Gnarrenburg und der Stadt Bremervörde zur Einsicht aus.
Im Zuge der Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Richtlinie, der europäischen Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, haben die Landkreise die Aufgabe, die FFH-Gebiete zu sichern.


UNTERNEHMEN DER REGION