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Für Natur und Umwelt

In einer Woche finden in mehreren Dörfern wieder Osterfeuer statt, doch es gibt dabei einige Regeln zu beachten.

Bereits jetzt wird schon fleißig Holz gesammelt, damit an den Ostertagen die gebräuchlichen Osterfeuer entzündet werden können. Damit Natur und Umwelt nicht gefährdet werden, sollten einige Vorschriften eingehalten werden.

Der Brennplatz darf nicht in einem besonders schützenswerten Biotop liegen. Moorige Untergründe sind als Feuerplatz ungeeignet und es müssen ausreichende Abstände zu baulichen Anlagen, Bäumen und Heideflächen eingehalten werden.

Da Ostern während der Brut- und Setzzeit stattfindet, muss auch die Natur besonders Rücksicht genommen werden.

Damit Vögel wie Rotkehlchen, Goldhammer und Zaunkönig in den Holzhaufen nicht mit dem Nestbau beginnen und diese dann zerstört werden, sollten die Reisigberge erst kurz vor dem Abbrennen aufgeschichtet werden. Falls es in den Tagen vor Ostern schon aufgebaut wird, wird geraten, am Abbrenntag das Holz noch einmal genau zu untersuchen, da sich dort auch Kleintiere befinden könnten.

Die Osterfeuer müssen im Vorfeld bei der jeweiligen Gemeinde angemeldet werden. Verboten ist das Verbrennen von Abfällen wie Sperrmüll, behandelte Hölzer, Autoreifen oder Altöl. Die Verbrennungsrückstände müssen innerhalb weniger Tage ordnungsgemäß entsorgt werden.

Alle wichtigen Information und Regeln sind im vom Landkreis angefertigten Merkblatt unter lk-row.de/merkblattosterfeuer zu finden.


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