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FFH-Gebiete sichern

Landkreis (eb). Mit einer fachaufsichtlichen Weisung hat das Niedersächsische Umweltministerium dem Landkreis aufgegeben, bis spätestens zum 15. Juli für die FFH-Gebiete „Oste mit Nebenbächen“ und „Wümmeniederung“ Schutzgebietsverordnungen zu beschließen. Landrat Hermann Luttmann hat hierüber die Mitglieder des Kreistages informiert und ihnen mitgeteilt, dass nach der Öffentlichkeitsbeteiligung bezüglich der „Wümmeniederung“ jetzt das förmliche Beteiligungsverfahren zum FFH-Gebiet „Oste mit Nebenbächen“ stattfinde.
Um die vom Ministerium gesetzte Frist einzuhalten, soll die geplante Naturschutzgebietsverordnung für die „Wümmeniederung“ am 19. Mai im Ausschuss für Umwelt und Planung beraten und am 4. Juni vom Kreistag beschlossen werden. Bezüglich des FFH-Gebietes „Oste mit Nebenbächen“ soll eine Beratung im Umweltausschuss am 2. Juli und eine Beschlussfassung im Kreistag am 15. Juli stattfinden.


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