Erweiterte Notbetreuung
Für Kitas, Krippen und Horte gilt weiterhin bis zu den Sommerferien die Notbetreuung, diese ist auf das notwendige und epidemiologisch vertretbare Maß zu begrenzen. Dafür werden die Betreuungskapazitäten ausgeweitet. Dabei soll auch sichergestellt werden, dass Kinder aus schwierigen sozialen Verhältnissen die Notbetreuung nutzen können.
Pro Gruppe sollen dabei maximal fünf Kinder betreut werden. Im Landkreis Rotenburg würden zurzeit in 71 Kindertagesstätten in 73 Gruppen 319 Kinder im Notbetrieb betreut, daneben betreuten Tagesmütter/väter noch weitere 44 Kinder, gibt der Landreis in einer Pressemitteilung an.
„Betreuung sichergestellt“
„In unserem Landkreis ist die Notbetreuung, dank des Engagements der Träger vor Ort, sichergestellt. Schaut man sich, rein rechnerisch, die Durchschnittszahlen der Gruppengrößen an, können auch mit der erweiterten Regelung zur Notbetreuung bestimmt noch in einzelnen Fällen weitere Kinder zu den bestehenden Gruppen aufgenommen werden.“, erläutert Landrat Luttmann. „Wird die Größe von fünf Kindern überschritten, soll nach Empfehlung des Landes die Betreuung in einer zweiten Gruppe erfolgen. Die Vorgaben vom Kultusministerium dienen dazu, die bestehenden Hygieneregeln einzuhalten. Vor Ort wird jeweils entschieden, wie die Betreuung umgesetzt wird.“
Erweiterte Notbetreuung
Das Land Niedersachsen hat mitgeteilt, dass Kinder, die bisher in einer Notbetreuung waren, auch weiterhin betreut werden sollen. Wo eine anderweitige Betreuung sichergestellt werden kann, sollen Kinder bis zu den Sommerferien möglichst zu Hause betreut werden. Dies trifft zum Beispiel auf Familien zu, wo nur ein Elternteil berufstätig ist, Homeoffice geleistet werden kann oder eine andere Betreuung möglich ist.
Die erweiterten Regelungen zur Notbetreuung schließen jetzt auch die Kinder ein, bei denen ein Elternteil in einem Berufszweig von öffentlichem Interesse tätig ist. Das umfasst die Bereiche Energieversorgung, Wasserversorgung, Ernährung und Hygiene, Informationstechnik und Telekommunikation, Finanzen, Transport und Verkehr, Entsorgung sowie Medien und Kultur - Risiko- und Krisenkommunikation.
Auch Fälle, in denen Kindeswohlgefährdung droht, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere bei Alleinerziehenden, nicht aufrechterhalten werden kann, die Geschwisterkinder gemeinsam betreut werden oder eine Kündigung und erheblicher Verdienstausfall drohen, können jetzt bei der Notbetreuung berücksichtigt werden.