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Deichverteidigung linksseitiger Ostedeich

Landkreis Rotenburg/Bremervörde (eb). Aktuell hat der Landkreis Rotenburg (Wümme) das Verfahren zum Erlass einer Deichverteidigungsordnung für den Ostedeichverband im Bereich des Landkreises Rotenburg (Wümme) gestartet.

Mit dieser Verordnung soll geregelt werden, wie der linksseitige Ostedeich im Hochwasser- bzw. Sturmflutfall zu verteidigen ist. Der betreffende Bereich befindet sich auf dem Gebiet der Stadt Bremervörde. Er beginnt auf Höhe der sogenannten „Gerichtsherrenbrücke“ über die Oste an der Bundesstraße 71/74 und erstreckt sich auf einer Länge von rund 10,9 Kilometern entlang der Oste bis zur Kreisgrenze zum Landkreis Stade.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist am 1. März gestartet. Bis zum 31. März kann der Verordnungsentwurf bei der Stadt Bremervörde sowie in den Kreishäusern des Landkreises in Rotenburg (Wümme) und Bremervörde eingesehen werden. Der Entwurf der Verordnung ist ebenfalls unter www.lk-row.de/portal/seiten/deiche-1114-23700.html zu finden. Schriftliche Einwendungen können bis zu zwei Wochen nach Ende des Auslegungszeitraumes eingereicht werden, im Anschluss findet ein Erörterungstermin statt. Die Verordnung wird abschließend von den politischen Gremien im Landkreis beraten und beschlossen.


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