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Bürgerinitiative und Flüchtlingsrat kritisieren Landkreis Stade

Landkreis Stade (eb). Die Bürgerinitiative Menschenwürde im Landkreis Stade und der Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. kritisieren den Umgang der Kreisverwaltung Stade mit Geflüchteten in Sammelunterkünften im Hinblick auf den Schutz in der Pandemie.

Nach den ersten Corona-Fällen in Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Stade habe sich auf Kreisebene „eine Besorgnis erregende Planlosigkeit, fehlende Weitsicht, verhaltenes Engagement und insgesamt eine geringe Empathie gegenüber den Betroffenen und ehrenamtlichen Helfer:innen“ gezeigt, heißt es in einer Mitteilung des Flüchtlingsrates. Hinweise des Robert Koch Instituts vom Mai 2020 zum Umgang mit der Pandemie seien nicht genutzt worden, um sich angemessen vorzubereiten und eine Handlungsstrategie zu entwickeln.
Aufgrund des höheren Infektionsrisikos von Bewohner:innen in beengten Gemeinschaftsunterkünften ordnete die STIKO diese in Prioritätsgruppe 2 ein, so dass diese Menschen ab Februar 2021 hätten geimpft werden können. „Im Landkreis Stade aber begann die Information dieser Bewohner:innen erst ab Anfang Mai 2021 durch die AWO. Außer in Harsefeld gingen Mitarbeiter:innen von Behörden und Ämtern nicht oder nur vereinzelt in die Unterkünfte“, kritisert der Flüchtlingsrat. Ein funktionierendes Unterstützungsnetzwerk zur Koordination der Zusammenarbeit aus Politik, Hauptamtlichen, Verwaltung, ehrenamtlichen Unterstützer:innen und sozialen Organisationen existiere nicht.
Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigten, dass die bei vielen Bewohner:innen feststellbare Verunsicherung auch durch die undurchsichtige Informationslage hervorgerufen werde. Letztendlich führe dies auch zu einer geringeren Impfbereitschaft.
Die Allgemeinverfügung zur Absonderung bei positivem Befund des Landkreises sei in der Praxis nicht umsetzbar, da in den Gemeinschaftsunterkünften sich viele Menschen Küchen, Waschräume und Sanitäranlagen teilen müssten und Abstände nicht eingehalten werden könnten. „Die Kommunen werden bei der Umsetzung vom Landkreis allein gelassen. Damit kommt der Landkreis seiner Fürsorgepflicht gegenüber den Geflüchteten und den eigenen Vorgaben nicht nach.“


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