Ralf G. Poppe

Brunnenbohrungen sind meldepflichtig

Landkreis korrigiert Aussagen von Umweltschutzorganisation VSR-Gewässerschutz

Dr. Matthias Albrecht bei der Diskussion mit den beiden Mitarbeiter:innen der Unteren Wasserbehörde vom Landkreis Rotenburg.

Dr. Matthias Albrecht bei der Diskussion mit den beiden Mitarbeiter:innen der Unteren Wasserbehörde vom Landkreis Rotenburg.

Bremervörde. Als Experten vom VSR-Gewässerschutz kürzlich mit ihrem Labormobil auf dem Bremervörder Rathausmarkt gastierten, um kostenpflichtige Wasserproben entgegenzunehmen, wurden sie von umsichtigen Mitarbeitenden des Landkreises mit Informationen konfrontiert, die dem entgegenstehen, was die seit über 40 Jahren engagierte Umweltschutzorganisation mit ihrem Internetauftritt vermittelt.

 

Brunnenbohrungen sind meldepflichtig

 

Demzufolge werden auf der Internetseite des Gewässerschutzvereins Informationen bereitgestellt, wie ein eigener Brunnen errichtet werden kann. Dazu werden drei Brunnentypen vorgestellt: Ramm-, Bohr- und Schachtbrunnen. Alle drei Brunnen können laut Verein kostengünstig selbst hergestellt werden. Laut der Internetseite sollte man sich lediglich beim Bohrbrunnen, wenn die Bohrtiefe tiefer als zehn Meter ist, Hilfe holen. Auf der Seite steht auch, dass der Brunnen angezeigt werden sollte und nicht muss.

Dazu stellte der Landkreis Rotenburg/Wümme jetzt auch auf Nachfrage des Anzeigers klar, dass ein Brunnen nicht selbst gebohrt werden darf. Die Arbeiten dafür müssen von einem qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt, und es muss beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) unter https://nibis.lbeg.de/bohranzeige/ eine entsprechende Bohranzeige gestellt werden, so Sprecherin Christine Huchzermeier. Der Landkreis bekomme dann vom LBEG die Bohranzeige angezeigt und erstelle nach einer Prüfung für den Brunnen einen Bohrbescheid.

 

Abwasser muss fachgerecht entsorgt werden

 

Weiterhin veröffentlicht der Gewässerschutz-Verein als ergänzenden Tipp auf seiner Seite unter dem Stichpunkt Bohrbrunnen noch, dass man mit dem Gartenbrunnen ein Garten-WC mit Wasser versorgen kann. Hier fehlt laut Landkreis der Hinweis, dass das Abwasser - auch für Dusche oder Waschmaschine - fachgerecht entsorgt werden muss. Die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung muss bei der Kommune als zuständige Stelle angezeigt und genehmigt werden. Eventuell muss zudem die Satzung des jeweiligen Trinkwasserversorgers berücksichtigt werden.

 

Ergebnisse sollten lediglich als Orientierung dienen

 

An dem Tag, als der VSR-Gewässerschutz mit seinem Mobil in Bremervörde vor Ort war, wurden viele unterschiedliche Wasseruntersuchungen angeboten. Unter anderem auch Trinkwasseruntersuchungen des Brunnenwassers mit dem Hinweis, dass man das Wasser dann trinken und eine Dusche oder Waschmaschine damit betreiben könnte. Dem stellt der Landkreis entgegen, dass die Wasseruntersuchungen des Vereins lediglich eine Orientierung bieten können, die Testverfahren aber qualitativ womöglich nicht auf einem sehr hohen Niveau seien.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte seine Proben gegen eine kleine Gebühr im Wasserlabor das Landkreises testen lassen. Das Labor prüfe nach hohen Qualitätsstandards, ist nach ISO 17025 zertifiziert und demnach eine nach § 15 der Trinkwasserverordnung „zugelassene Untersuchungsstelle“. Aufgrund dieser Standards könne bei einem guten Testergebnis das Wasser problemlos als Trinkwasser genutzt werden.


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