Besuchsverbot
Es gilt ein Besuchs- und Betretungsverbot für alle Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen im gesamten Gebiet des Landkreises Rotenburg (Wümme). Alle Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen haben entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um das Besuchs- und Betretungsverbot umzusetzen.
Gleiches gilt auch für alle Heime für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie Menschen mit Behinderungen nach § 2 Abs. 2 NuWG im gesamten Gebiet des Landkreises Rotenburg (Wümme).
Der Betrieb von Tagespflegeeinrichtungen wird untersagt mit Ausnahme einer Notbetreuung, wenn pflegende Familienangehörige in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind, zum Beispiel Beschäftige im Gesundheitsbereich, im Bereich der Polizei und Rettungsdienst oder im Bereich zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen, sowie in besonderen Härtefällen.
Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort und ist befristet bis einschließlich Samstag, 18. April. Eine Verlängerung ist möglich. Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises unter www.lk-row.de/corona abrufbar.